Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Einkommensteuererklärung

HELFER IN STEUERSACHEN erhebt den Anspruch, kompetent die aktuelle Rechtslage zur Einkommensteuer darzustellen. Bei wichtigen Informationen werden die Quellen zitiert.

⇒   Quellenangaben: Gewusst wo?

Im schriftlichen Umgang mit dem Finanzamt können Quellenangaben nützlich sein. Wenn Sie z. B. in einem Schriftsatz an das Finanzamt eine Quelle anführen, muss der Bearbeiter darauf eingehen. Dann können Sie beurteilen, wie stichhaltig seine Argumente sind. 

So gelangen Sie zu den Quellen:

  • Einkommensteuergesetz im Internet: gesetze-im-internet.de > Gesetze und Verordnungen > E > EStG.
  • BFH-Urteile im Internet: Entscheidungen online seit 2010: Angabe Aktenzeichen
  • BMF-Schreiben im Internet:  Bundesfinanzministerium > Zurück (= absteigend) Angabe Datum 

   Stilmittel

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde die männliche Sprachform verwendet. Dies bedeutet jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

⇒   Haftungsausschluss

Helfer in Steuer wurde sorgfältig bearbeitet. Gleichwohl kann eine Garantie für die Ratschläge nicht übernommen werden. Eine Haftung ist ausgeschlossen.