Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Hauptvordruck

♦   Geburtsdatum

Hauptvordruck

Tragen Sie Ihr Geburtsdatum in Zeile 8 ein. Ihr Geburtsdatum hat insbesondere Bedeutung für den Altersentlastungsbetrag. Der Altersentlastungsbetrag steht Ihnen zu ab dem Jahr, in dem Sie 65 Jahre alt werden und wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. 

♦   Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt automatisch anhand des Geburtsdatums berücksichtigt und bedarf keines besonderen Antrags.  

Der Altersentlastungsbetrag begünstigt alle Alterseinkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen, weil diese Einkünfte bereits durch den Rentenfreibetrag (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b EStG) und den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt sind. 

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der einem Steuerpflichtigen zusteht, wenn er vor dem Beginn des Veranlagungsjahres Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat (§ 24a EStG). Den Bonus erhalten Steuerpflichtige also erstmals für das Veranlagungsjahr, in dem sie 65 Jahre alt werden.

Der Altersentlastungsbetrag beträgt 40 % der begünstigten Einkünfte – höchstens jedoch 1.900 €. Ab 2005 fällt der Prozentsatz und der Höchstbetrag Jahr für Jahr geringer aus (Tabelle unten).

Wer im Jahr 2023 65 Jahre alt geworden ist (Jahrgang 1958), erhält einen Freibetrag von 13.6 %, höchstens 646 €.

Beispiel: Keine Lust auf Ruhestand

Heribert Muster, Jahrgang 1958, denkt noch nicht daran, seinen Job aufzugeben. In 2023 ist er weiterhin voll berufstätig. Weil er im November 2023 65 Jahre alt geworden ist, muss sein Arbeitgeber ab Dezember 2023 bei der Berechnung des Nettolohns einen Altersentlastungsbetrag abziehen. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 € beträgt dieser 13.6 % von 2.000 € = 272 €, höchstens 646 €.

  • Auszug aus der Tabelle (§ 24a EStG)

Für jeden Geburtsjahrgang (Kohorte = Angehörige eines bestimmten Jahrgangs) sind die Werte (Prozentsatz und Höchstbetrag) lebenslang unverändert anzuwenden. 

Sowohl der Prozentsatz als auch der Höchstbetrag werden bis zum Jahr 2040 jahrgangsweise bis auf "Null" € abgebaut.

Im Veranlagungsjahr 65 Jahre alt geworden  Prozentsatz Höchstbetrag
Veranlagungsjahr 2021 15.2 % 722 €
Veranlagungsjahr 2022 14.4 % 684 €
Veranlagungsjahr 2023 13.6 % 646 €
Veranlagungsjahr 2024 12.8 % 608 €
Veranlagungsjahr 2025 12.0 % 570 €