Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage AV

♦   Zusammenfassung / Begriff

Seit 2002 wird die private Altersvorsorge (Riester-Rente) über eine Altersvorsorgezulage nach §§ 79 ff. EStG staatlich gefördert. Darüber hinaus können Altersvorsorgebeiträge, die zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags eingezahlt werden, im Rahmen der Höchstbeträge des § 10a Abs. 1 EStG bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Anlage AV). Der ggf. über den Zulagenanspruch hinausgehende steuerliche Vorteil wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gesondert festgestellt (§ 10a Abs. 4 EStG).

Die Anlage AV benötigen Sie, wenn Sie für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zur Riester-Rentenversicherung) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug beantragen wollen.

Die Riester-Rente wird vorrangig durch eine Altersvorsorge-Zulage gefördert (§ 83 EStG). Für Sparer mit hohem Einkommen ist empfehlenswert, die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben geltend machen (§ 10a EStG). Dazu geben Sie die Anlage AV ab.  

Das Konzept der sog. "Riester-Rente" besteht aus einer Kombination zwischen einkommensunabhängiger Altersvorsorge-Zulage (AVZ) nach §§ 79ff. EStG und einem  progressionsabhängigem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Das Konzept ist vergleichbar mit dem mit Konzept des Familienleistungsausgleichs nach § 31 EStG (Kindergeld und Kinderfreibetrag). Beim Familienleistungsausgleich wird zunächst Kindergeld gezahlt, erst bei der Veranlagung wird geprüft, ob Kinderfreibeträge günstiger sind, also eine Steuerersparnis bewirken.

♦   Konzept der Riester-Rente

Bei der Riester-Rente hat jeder Begünstigte zunächst Anspruch auf eine Altersvorsorge-Zulage (AVZ / §§ 79ff EStG). Sie besteht aus einer Grundzulage für den Sparer in Höhe von 175 € jährlich und einer Kinderzulage von 185 € jährlich, für nach 2008 geborene Kinder 300 €. . 

  • Abzug der Beiträge

Erst bei einer Veranlagung prüft das Finanzamt (Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG), ob ein Sonderausgabenabzug in Höhe bis zu 2.100 € (Ehepartner 4.200 €) günstiger ist, d. h. ob der Sonderausgabenabzug eine über die Zulage hinausgehende Steuerersparnis bewirkt. Bejahendenfalls wird bei der Veranlagung die bereits erhaltene AVZ gegengerechnet.

Die AVZ wird auf dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben, also nicht ausgezahlt. Das dort angesammelte Kapital ist grundsätzlich zweckgebunden und kann nur unter Verlust der Förderung (Rückzahlung von Zulage und ggf. erlangter Steuerminderung) zweckentfremdet werden, ausgenommen die sog. Zwischenentnahme zur Schaffung eigengenutzten Wohnraums (§ 92a). Die ggf. zusätzlich durch den Sonderausgabenabzug hervorgerufene Steuerersparnis verbleibt dagegen im freien Vermögen des Stpfl.

Die Zulagengewährung wird nicht wie der Sonderausgabenabzug vom zuständigen FA durchgeführt, sondern von einer gesonderten zentralen Stelle (§ 81 EStG).

  • Verfahren

Die Sparzulagen werden Ihrem Konto, das der Anbieter für Sie führt, direkt gutgeschrieben. Zusätzlich können Sie beim Finanzamt den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben beantragen. Soweit die Steuerersparnis die Höhe der Zulage übersteigt, wird die Steuerersparnis im Rahmen der Veranlagung erstattet.

Die auf Ihrem Sparkonto angesammelten Sparzulagen werden als Rente in der Auszahlungsphase ausgezahlt. 

♦   Höhe der Sparzulage

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen an die Versicherungsgesellschaft (Anbieter) wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84 EStG) und einer Kinderzulage (§ 85 EStG) zusammensetzt. Sie können die Versicherungsgesellschaft bevollmächtigen, die Altersvorsorgezulage für Sie zu beantragen. 

Die Altersvorsorgezulage wird nicht ausgezahlt, sondern dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben.

Für Ihre Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag beantragt Ihr Anbieter die Altersvorsorgezulage bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Die Altersvorsorgezulage besteht aus einer  Grundzulage von 175 € (§ 84 EStG) und einer Kinderzulage (185 € / 300 € / § 85 EStG) bestehen.

Die Ermittlung und Auszahlung der Zulagen erfolgt durch die ZfA. Die zentrale Stelle veranlasst die Auszahlung an den Anbieter zugunsten der Zulageberechtigten durch die zuständige Kasse. Ein gesonderter Zulagenbescheid ergeht nicht. Der Anbieter hat die erhaltenen Zulagen unverzüglich den begünstigten Verträgen gutzuschreiben (§ 90 EStG).

Für die Berechnung und Überprüfung der Zulage sowie die Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG übermitteln die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die Bundesagentur für Arbeit, die Meldebehörden, die Familienkassen und die Finanzämter der zentralen Stelle auf Anforderung unter Angabe der Identifikationsnummer (§ 139b AO) des Steuerpflichtigen die bei ihnen vorhandenen Daten nach § 89 Absatz 2 EStG durch Datenfernübertragung (§ 91 EStG).

  • Kürzung der Sparzulage / Mindesteigenbeitrag

Die Altersvorsorgezulage wird gekürzt, wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag leistet (§ 86 EStG). Gekürzt werden Grundzulage und Kinderzulage nach dem Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag.

Für die volle Zulage müssen die Sparer einschließlich der Zulagen mindestens 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttolohns auf das Sparkonto überweisen. 

Die Sparer können  durch Abgabe der Anlage AV vom Finanzamt prüfen lassen, was günstiger ist, die Zulage oder einen Abzug der Altersvorsorgebeiträge und die gewährte Zulage (zusammen) als Sonderausgaben (Günstigerprüfung). 

♦   Sonderausgabenabzug

Sparer mit hohem Einkommen sollten statt der Altersvorsorgezulage für die selbst geleisteten Beiträge zzgl. der dafür zustehenden Zulage  - bis höchstens  2.100 € - einen  Sonderausgabenabzug beantragen. Dazu muss der Steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge) beigefügt werden. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft erübrigt sich, da die Gesellschaft  die erforderlichen Daten durch elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung übermittelt hat (§ 10a Abs. 2a EStG). 

  • Günstigerprüfung

Stellt sich bei der Veranlagung heraus, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, wird die festgesetzte Einkommensteuer um die bereits gewährte Zulage erhöht.

  • Ehepartnerregelung

Bei der Zusammenveranlagung von Ehepartnern, die beide unmittelbar begünstigt sind, steht der Höchstbetrag von 2.100 € jedem Ehepartner gesondert zu.

Ist nur einer unmittelbar begünstigt, kann der andere trotzdem einen begünstigten eigenen Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abschließen. Der Höchstbetrag von 2.100 € verdoppelt sich nicht, er erhöht sich aber um 60 € für den mittelbar begünstigten Ehepartner.

Der Antrag auf Sonderausgabenabzug wird durch Abgabe der Anlage AV gestellt. Dazu mehr im Teil 2.0.0  B E A R B E I T E N

Tipp  Beiträge aufstocken

Die Zulage nach den §§ 84 und 85 EStG wird gekürzt, wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag (§ 86 EStG) leistet. Die Sparer sollten jedes Jahr gegen Jahresende prüfen, ob Sie den Mindestbeitrag für die volle Zulage vom Staat erreicht haben. Falls nicht, gilt es, den Beitrag bis zum Jahresende aufzustocken, um die vollen Zulagen zu erhalten. 

  • Riester-Rente - ein Konstrukt mit Stärken und Schwächen

Die Riester-Rente hat eine Reihe von Konstruktionsschwächen (bürokratisch, wenig übersichtlich, unausgewogen). Sie hat aber auch Stärken. So begünstigt sie insbesondere Familien mit Kindern,  aber auch Gutverdiener können beim Steuerabzug profitieren. 

Die Riester-Rente punktet ferner durch Kapitalerhalt. Das Kapital der Sparer steht zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens in Höhe der geleisteten Sparbeiträge und der Zulagen zur Verfügung, so bestimmt es das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in § 1 und § 7b.

Bevor wir in die Details gehen, hier das Grundsätzliche vorab:

Der Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge oder betrieblichen Altersversorgung wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert (sog. Riester-Verträge). Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist es erforderlich, wenn im Laufe des Jahres begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt wurden und eine unmittelbare oder mittelbare Förderberechtigung vorlag.

Anlage AV Papierformular

Die Anlage AV können Sie mit MEIN ELSTER® direkt am Bildschirm ausfüllen und zusammen mit dem Hauptvordruck versenden.

♦   Datenübermittlung

Der Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags übermittelt die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung. Daher ist eine Angabe der Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich. Über die erfolgte Datenübermittlung werden Sie von Ihrem Anbieter informiert.

⇒   Besteuerung der Riester-Rente

 

Während die Beiträge in der Ansparphase durch Altersvorsorgezulagen und ggf. einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerlich unbelastet bleiben, ist die spätere Auszahlung aus den Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung in voller Höhe steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Die Versteuerung in vollem Umfang hat zur Folge, dass die auf dem Kapitalkonto anfallenden Zinsen nicht als Kapitalerträge steuerpflichtig sind.

 

♦   Was ist bloß mit Riester los?

 

Die Kritiker an der Riester-Rente werden immer lauter, denn die Mängel sind offensichtlich. Letzteres gilt aber nicht für alle Sparer, denn Riestern kann auch Vorteile haben. Sogar ein Neuabschluss kann sich lohnen,  wenn der Aufbau eines Riester-Kontos weitgehend durch staatliche Zulagen erfolgt. So erhält ein Alleinstehender im Minijob mit drei Kindern bei einer monatlichen Sparrate von 5 € staatliche Zulagen in Höhe von jährlich (Grundzulage 175 € + drei Kinderzulagen von je 300 € =) 1.075 € (§§ 84 und 85 EStG). Da sollte man nicht zögern, einen Vertrag abzuschließen, denn die Zulagen sind praktisch geschenkt.

 

Auch kann sich Riestern für Gutverdiener lohnen, weil sich die Beiträge von der Steuer ansetzen lassen.

  • Wozu Riester sonst noch taugt

Bei dem Wort Riester denkt man sogleich an Rente. Es gibt aber auch Wohn-Riester, d. h. die Nutzung eines Riester-Vertrag, um eine Wohnimmobilie zu finanzieren (§ 92a EStG), man kann sich aber auch bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals in einer Summe auszahlen lassen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a und b AltZertG).

 

Tipp Riester für Familien und Minijobber ein Muss

Die Riester-Rente lohnt sich besonders für Familien mit Kindern. Zusätzlich zur Grundzulage der Eltern von je 175 € steht ihnen für jedes Kind eine Kinderzulage von 185 € zu, für die ab 2008 geborenen Kinder sogar 300 €. Die Kinderzulage erhalten die Eltern zwar nicht während der gesamten Spardauer, aber immerhin solange sie Kindergeld beziehen.

Auch Minijobber können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Schon mit einer Sparleistung von 5 € im erhalten Mini-Jobber die vollen Zulagen.

Riester lohnt sich vor allem, wenn der Staat durch die Zulagen einen großen Teil der Beiträge finanziert. Wer im Alter dann die Rente bezieht, ist - gemessen an den eigenen Beiträgen - schnell im Plus. 

⇒   Riester als betriebliche Altersversorgung

In die Riester-Förderung einbezogen sind unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, soweit sie über Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen durchgeführt wird (§ 82 Abs.2 EStG). Allerdings wird davon wenig Gebrauch gemacht, weil die Förderung der betrieblichen Altersversorgung  (§ 3 Nr. 63 und § 40 b EStG) für die Steuerzahler günstiger ist. Die betriebliche Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG sieht vor, dass Beiträge zu Pensionsfonds, Pensionskassen oder in eine Direktversicherung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei sind. Für darüber hinausgehende steuerpflichtige Direktversicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber im Normalfall die Lohnsteuer pauschal mit 20 % erheben (§ 40 b EStG).

Üblich ist somit das private Riester-Sparen plus gesonderte steuerfreie betriebliche Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG.

⇒   Wohn-Riester

Das Gesetz sieht vor, das Guthaben Ihres Riester-Vertrages in Wohneigentum zu investieren (§ 92a EStG). Sie können kaufen, bauen, altersgerecht umbauen oder Schulden tilgen. Bei der Tilgung von Schulden fallen Kreditraten weg oder werden kleiner. 

  • Steueroptionen 

Auch wenn ein Riester-Guthaben für Wohneigentum genutzt wird, muss es versteuert werden. Dazu gibt es zwei Optionen:

Sie versteuern das Guthaben auf einen Schlag, aber nur 70 % des Guthabens oder 

Sie versteuern das Guthaben in voller Höhe, gleichmäßig verteilt bis zu Ihrem 85. Lebensjahr. 

Tipp: Bausparen / Wintergarten

Die Tilgung eines Darlehens für die Herstellung eines Wintergartens ist kein einschlägiger wohnungswirtschaftlicher Begünstigungstatbestand nach § 92a Abs. 1 EStG (BFH 20.03.2019 - X R 4/18).

Im Falle von Baumaßnahmen muss eine neue Wohnung hergestellt werden. 

"Herstellen" einer Wohnung bedeutet die Schaffung einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (BFH 7. 11. 2006 IX R 19/05). Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Wohnung können nur dann als "Herstellen" einer Wohnung beurteilt werden, wenn diese Wohnung bautechnisch neu ist. Dazu muss das Gebäude in seiner wesentlichen Bausubstanz verändert werden, so dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das Gepräge eines neuen Gebäudes geben und die verwendete Altbausubstanz wertmäßig untergeordnet erscheint (BFH-Urteil 10. 5. 2007 IX R 31/06).

Dagegen liegt kein "Herstellen einer Wohnung", sondern lediglich deren Erweiterung vor, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden bzw. die nutzbare Fläche vergrößert wird und dies eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes zur Folge hat. Dementsprechend ist der Anbau eines Wintergartens --sofern hierdurch überhaupt neuer Wohnraum geschaffen wird-- nicht als Herstellung einer neuen Wohnung, sondern als Erweiterung der bereits bestehenden Wohnung zu qualifizieren (BFH 30. 9. 2003 III R 52/00).

⇒   Riester-Guthaben übertragen

Stirbt ein Riester-Sparer vor Rentenbeginn, kann sein Ehepartner das Kapital des Verstorbenen auf sein eigenes Riester-Konto übertragen lassen. Dazu bedarf es eines besonderen Antrags bei der Riester-Zulagenstelle. Hat der Hinterbliebene keinen Riester-Vertrag, kann er noch einen abschließen und so die Förderung retten.

Stirbt ein Riester-Sparer vor Rentenbeginn, kann sein Ehepartner das Kapital des Verstorbenen auf sein eigenes Riester-Konto übertragen lassen. Dazu bedarf es eines besonderen Antrags bei der Riester-Zulagenstelle. Hat der Hinterbliebene keinen Riester-Vertrag, kann er noch einen abschließen und so die Förderung retten

Hat die Riester-Rente bereits zu laufen begonnen, wird die Zahlung nach dem Tode Sparers eingestellt, wie bei allen Renten üblich.

⇒   Anbieter-Wechsel

Jeder Riester-Sparer kann drei Monate vor Beginn eines neuen Jahres zu einem anderen Anbieter wechseln. Dazu muss der Sparer bis Ende September seinen Riester-Vertrag kündigen und den Anbieter beauftragen, das Guthaben auf den anderen Anbieter zu übertragen. Ein Wechsel kann z. B. angezeigt sein, wenn der Sparer aus einem klassischen Rentenvertrag in einen Fondssparplan wechseln will, weil sie dort höhere Renditechancen sieht als mit Versicherungszinsen.