Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Gebrauchtwagen vom Arbeitgeber / Steuertipp

Der Erwerb eines Gebrauchtwagens vom Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der gezahlte Kaufpreis hinter dem zu bestimmenden Wert des Fahrzeugs zurückbleibt. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs und des niedrigeren Kaufpreises ist steuerpflichtig.   

Der tatsächliche Wert des Fahrzeugs bestimmt sich nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Es ist nicht auf den Händlereinkaufspreis abzustellen, sondern auf den Preis, den das Fahrzeug unter Berücksichtigung der vereinbarten Nebenleistungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt tatsächlich erzielen würde. Dabei kann man auch auf Schäden hinweisen, die das Fahrzeug hat und die den Wert drücken. 

Der Kaufpreis sollte dem DAT-Marktspiegel oder der Schwacke-Liste entsprechen. Wird eine solche Marktübersicht zugrunde gelegt, akzeptiert der Fiskus nur den höheren Händlerverkaufspreis + Umsatzsteuer, nicht den niedrigeren Händlereinkaufspreis (BFH Urteil vom  17.6.2005, VI R 84/04).

Tipp: Wenn der Preis für das Auto günstig ist, wird das Gründe haben. So haben Sie zusammen mit Ihrem Chef das Auto vorher gründlich untersucht und dabei so einige Schäden entdeckt, die zu dokumentieren sind: Getriebegehäuse undicht, Dellen an der Stoßstange und im Kotflügel etc. Im Kaufvertrag notieren Sie diese Mängel und machen es damit einem möglichen späteren Lohnsteuerprüfer leichter, den Kaufpreis zu akzeptieren.