Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage Kind

Tragen Sie bitte für jedes einzelne Kind den im jeweiligen Kalenderjahr bestehenden Anspruch auf Kindergeld ein. Der Gesetzgeber stellt es auf den Anspruch auf Kindergeld ab, nicht auf dessen Bezug. Denn der  Anspruch auf Kindergeld kann vom tatsächlichen Bezug abweichen, wenn die Eltern es z. B. versäumt haben, einen Antrag auf Kindergeld bei den Familienkasse zu stellen.

Beispiel:  Bei Familie Muster liegen die Verhältnisse so: 

Die Ehepartner haben ein gemeinsames Kind. Sohn Volker, geboren am 03.01.2003, beendet die Schulausbildung im Mai mit dem Abitur und beginnt sein Studium im Oktober. Für Volker bestand Anspruch auf Kindergeld i. H. v. 2.778 €.

Zusätzlich wurde durch die Familienkasse im Mai der einmalige Kinderbonus i. H. v. insgesamt 150 € gezahlt. Daher ist in Zeile 6 der Gesamtbetrag von 2.928 € einzutragen.

Anlage Kind

Die Eheleute tragen in Zeile 16 als 1. Zeitraum 01012022 bis 31122022 ein.

Anlage Kind

⇒   Abzug der halben Kinderfreibeträge

Bei Abzug der halben Kinderfreibeträge ist stets die Hälfte des Anspruchs auf Kindergeld dem Einkommen hinzuzurechnen.

Ein Elternteil hat auch dann einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung z. B. in halber Höhe berücksichtigt werden. In diesem Fall ist beim anderen Elternteil nicht der volle Anspruch, sondern nur die Hälfte anzusetzen.

Anlage Kind

   Welcher Elternteil hat Anspruch auf das Kindergeld?

Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt. Dort stellen Sie Ihren Antrag auf Kindergeld. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, übernimmt die gehaltszahlende Stelle die Funktion der Familienkasse, z. B. die Landeskasse.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet oder leben getrennt, hat der Elternteil Anspruch auf das Kindergeld, bei dem das Kind lebt (§ 64 Abs. 2 EStG). Das ist meistens die Mutter.

Lebt das Kind nicht im Haushalt der Eltern, kommt es für den Anspruch auf Kindergeld darauf an, wer für das Kind den Unterhalt zahlt (§ 64 Abs. 3 EStG).

Beispiel:

Die geschiedenen Eltern haben einen gemeinsamen Sohn, der im Veranlagungsjahr auswärts studiert und dort in einer WG lebt.

Ist das Kind wie hier nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind Unterhalt zahlt (§ 64 Abs. 3 EStG). Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhalt, so erhält das Kindergeld derjenige, der den meisten Unterhalt zahlt ((BFH, 11.10.2018 - III R 45/17). Im Zweifel bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten (§ 64 Abs. 3 EStG).

♦   Halbe Kinderfreibeträge, aber volles Kindergeld

Sind Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet oder leben getrennt, erhält jeder von Ihnen die halben Kinderfreibeträge. Tragen Sie auch dann das volle Kindergeld ein, wenn Sie nur halbe Kinderfreibeträge abgezogen werden. Das Finanzamt rechnet gleichwohl nur das halbe Kindergeld gegen die Steuerersparnis auf.

Tipp Als Zahlvater den gerechten Unterhalt aushandeln

Wenn Sie Unterhalt zahlen, lassen Sie sich die Hälfte des Kindergeldes auf die Unterhaltsverpflichtung anrechnen.

Da es eine Aufteilung des Kindergeldes nicht gibt, erhält die Mutter das volle Kindergeld, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Sie als sog. Zahlvater haben aber auch Anspruch auf das Kindergeld, erhalten dieses aber nur auf einem Umweg. In Höhe von 50 % des Kindergeldes dürfen Sie Ihre Unterhaltsverpflichtung kürzen. Sie haben also in Höhe des halben Kindergeldes einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch. Achten Sie beim Aushandeln des Unterhalts beim Familiengericht darauf, dass diese Gegenrechnung für Sie nicht unter den Tisch fällt.

02.22