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Anlage Kind

Krankenkassenbeiträge für Kinder können Sie als Sonderausgaben geltend machen, entweder in der Anlage Kind oder in der Anlage Vorsorgeaufwand

Wenn Sie für Ihr Kind Kindergeld erhalten, sind die Beiträge in die Anlage Kind einzutragen, andernfalls (z. B. bei Kindern über 25 Jahre)  in der Anlage Vorsorgeaufwand.

♦  Eintragen in die Anlage Kind / Zeile 25-35

Wenn Sie Anspruch auf Kindergeld für Ihr Kind haben, machen Sie die Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Kind geltend.

  • Eltern als Versicherungsnehmer

Sie machen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Anlage Kind Zeile 31-40 geltend, wenn Sie für Ihr Kind Kindergeld erhalten (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a und b EStG) und Sie die Beiträge als Versicherungsnehmer schulden. 

Beispiel:

Sie haben für ihr Kind Anspruch auf Kindergeld und das Kind ist bei Ihnen mitversichert, Sie sind somit Versicherungsnehmer. Die Beiträge für Basisleistungen werden vom Finanzamt beigesteuert, Wahlleistungen von 360 € extra angeben. 

 Anlage Kind

Die Beiträge zu den Basisleistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung (Zeile 31-34 / eDaten) sind bei den Eltern in voller Höhe absetzbar. Wohingegen die Beiträge zu Wahlleistungen (Zeile 34) nur im Rahmen der Höchstbeträge absetzbar sind.

  •  Kind ist Versicherungsnehmer / Zeile 35-40

Haben Sie für Ihr Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge und schulden sie die aufgewendeten Beiträge nicht als Versicherungsnehmer, vielmehr ist das Kind Versicherungsnehmer, tragen sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes in der Anlage Kind in Zeile 35-40 ein. 

Beispiel:

Ihr Kind befindet sich in Berufsausbildung (Lehre) und erhält eine Ausbildungsvergütung. Die vom Arbeitgeber / Ausbilder einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendungen geltend machen (BFH Urteil vom 13.03.2018 - X R 25/15).

   Eintragen in die Anlage Vorsorgeaufwand / Zeile 37-42

Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld, weil z. B. Ihr Kind älter als 25 Jahre ist oder als volljähriges Kind nicht in Berufsausbildung und schulden Sie die Beiträge als Versicherungsnehmer, machen sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ihres Kindes in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 40-44 geltend.

Anlage Vorsorgeaufwand

Die eDaten steuert das Finanzamt anhand der Identifikationsnummer des Kindes bei.