Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.0.0 H a u p t v o r d r u c k A l l g e m e i n Zeile 1-40

Hauptvordruck

♦   Zusammenfassung / Begriff

Den Hauptvordruck ESt 1 A müssen Sie in jedem Fall abgeben, weil er die wichtigen Angaben zu Ihrer Person enthält.  Im Formularkopf des Hauptvordrucks können Sie bestimmte Anträge stellen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen. 

Welche weiteren Formulare / Anlagen Sie außerdem noch benötigen, hängt von Ihren steuerlichen Verhältnissen ab. 

Den Hauptvordruck können Sie auch mit MEIN ELSTER ® direkt am Bildschirm ausfüllen und an das Finanzamt  versenden zusammen mit den Anlagen.

  • Datenschutz

Im Hauptvordruck erhebt die Steuerverwaltung  personenbezogene Daten für die Veranlagung zur Einkommensteuer. Dabei hat sie die  Vorgaben  lt. Artikel 12 bis 14 der  Datenschutz-Grundverordnung zu beachten (BMF, Schreiben v. 1.5.2018, IV A 3 – S 0030/16/10004-21, BStBl 2018 I S. 607).

  • Daten mitteilungspflichtiger Stellen

Der Finanzverwaltung liegen bereits zahlreiche Daten über Ihre Besteuerungsgrundlagen vor, die sie durch entsprechende elektronische Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen erhalten hat (sog. eDaten, z. B. Bruttoarbeitslöhne und die dazugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge, bestimmte Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung und Altersvorsorge, Lohnersatzleistungen, Renten). Daher müssen Sie hierzu grundsätzlich keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. In den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und mit e gekennzeichnet. Diese Zeilen / Bereiche müssen Sie jedoch weiterhin ausfüllen, wenn Ihnen bekannt ist, dass die mitteilungspflichtige Stelle die eDaten nicht oder nicht zu treffend übermittelt hat.

⇒  Der Formularkopf

Im Formularkopf können Sie bestimmte Anträge stellen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen.

 

♦   Sind Sie an Einkünften beteiligt?

In bestimmten Fällen werden Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt, wenn an  Einkünften mehrere Personen beteiligt sind (z.B. an Einkünften aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft, einer Erbengemeinschaft oder einem vermieteten Grundstück). Dazu ist von den Beteiligten  eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Angaben aus der Feststellungserklärung werden in einem selbständigen Verfahren bearbeitet und das Ergebnis der Besteuerung der Beteiligten zugrunde gelegt (§§ 179, 180, 181 182 AO).

♦   Welches Finanzamt?

Für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig,  in dessen Bezirk Sie zurzeit wohnen. Haben Sie zurzeit mehrere Wohnungen im Inland und

  • sind Sie nicht verheiratet, ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;
  • sind Sie verheiratet und leben von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt, ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem sich Ihre Familie vorwiegend aufhält;
  • sind Sie verheiratet und lebten bereits vor dem 1. Januar 2022 von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt, ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;
  • sind Sie verheiratet, lebten jedoch 2022 erstmals dauernd getrennt von Ihrem Ehegatten, können Sie Ihre Steuererklärung noch bei dem Finanzamt abgeben, das zuletzt mit Ihrer Besteuerung befasst war.

Nähere Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt finden Sie auch im Internet unter www.finanzamt.de.

  • Steuernummer

Die Steuernummer - aus dem Bescheid des Vorjahres - tragen Sie ebenfalls im Kopf des Formulars ein.