Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.7.0 Versorgungslücke schließen

Anlage Vorsorgeaufwand

Im Ruhestand sollten etwa 70 % der letzten Nettobezüge für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, so hört man. Dies entspricht in etwa den Versorgungsbezügen der Beamten. 

So haben Beamte im Ruhestand nach 40 Dienstjahren Versorgungsbezüge von etwa 72 % der letzten aktiven Bezüge. Wohingegen Rentner bei 45 Arbeitsjahren mit 48 % ihrer Durchschnittsbezüge auskommen müssen.

Bei den meisten Rentnern klafft somit gegenüber den Beamten eine Versorgungslücke von mehr als 20 %. Die jährlich verschickte Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt Ihnen, wie hoch Ihre spätere Rente sein wird. Es wird darin unterschieden, was Sie garantiert erhalten und was Sie unter Einbeziehung künftiger Rentenerhöhungen erwarten können.

Eine Versorgungslücke lässt sich auf verschiedene Weise schließen.

♦   Eigentumswohnung / Eigenheim

Wer als Rentner in den eigenen vier Wänden lebt, hat die gesamte Rente für den reinen Lebensunterhalt zur Verfügung. Mit eigenen vier Wänden lässt sich somit eine Versorgungslücke schließen oder verringern.

Beispiel:

Letzte Bruttobezüge mtl. 3.000 €, davon 70 % = netto   2.100 €
Zu erwartende gesetzliche Altersrente  mtl.                    1.400 €  
Ersparte Miete aus Eigentumswohnung +        700 €  
Summe 2.100 € > 2.100 €
Finanzbedarf   0 €

 

♦   Betriebliche oder private Altersvorsorge

Viele Arbeitnehmer können mit einer privaten Rentenversicherung (Rürup-Rente), einer Betriebsrente oder mit einer Riester-Rentenversicherung im Alter rechnen, an denen sich der Arbeitgeber vielfach beteiligt hat.  

Tipp Versorgungslücke schließen

Bei einem Lebensalter unter 50 besteht noch genügend Zeit, eine Rentenversicherung aufzubauen, z. B. eine Rürup-Rentenversicherung oder eine Riester-Rentenversicherung. Beide werden in der Aufbauphase gefördert, sind in der Bezugsphase aber voll steuerpflichtig.

Wichtig zu wissen: Eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden und es gibt ein keinem Fall eine Kapitalauszahlung.

Beispiel Rürup-Rentenversicherung

Jahresbeitrag in eine Rürup-Rentenversicherung 12.000 €, davon als Vorsorgeaufwendungen absetzbar 92 % (Wert für 2021) = 11.040 €. 

Der Steuervorteil besteht bei einem Grenzsteuersatz von 40 % von 11.040 € = 4.416 €. Dies bedeutet: Der Staat beteiligt sich allein in einem Jahr in Höhe von 4.416 € an der Altersvorsorge des Steuerzahlers.

Beispiel Riester-Rente

Die Riester-Rente wird durch Sparzulagen gefördert (Kapitel Anlage AV / § 79 ff EStG):

Ein Ehepaar mit zwei Kindern, Bruttogehalt des Vorjahres 40.000 €, hat im Kalenderjahr 1.200 € in den Vertrag eingezahlt.

Anspruch auf Sparzulage    
Grundzulage für zwei Erwachsene 175 € x 2 = 350 €  
+ Kinderzulage für zwei Kinder je 300 € 600 €  
Anspruch auf Sparzulage insgesamt 950 € 950 €
Mindesteigenbeitrag    
Vorjahresgehalt 40.000 €, davon 4 %, höchst. 4.200 € 1.600 €  
./. Sparzulagen 950 €  
Mindesteigenbeitrag erfüllt 650 €  
+ Einzahlung in den Vertrag 1.200 € >    1.200 €
Gutschrift auf dem Riester-Konto   2.150 €

Dies bedeutet: Der Staat beteiligt sich an der Riester-Rente des Ehepartner allein in diesem Jahr mit 950 € Sparzulage.