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2.1.0 Zeile 13-36 Andere Leibrenten

Leibrenten, die nicht in den Zeilen 4-9 (Renten zur Altersvorsorge) einzutragen sind, werden mit dem Ertragsanteil besteuert.

Darunter fallen insbesondere lebenslange Renten (z. B. private Berufsunfähigkeitsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten) sowie Renten aus privaten Rentenversicherungen.

Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter des Rentenberechtigten zu Beginn des Rentenbezugs (Tabelle 1) und nach der Laufzeit der Rente (Tabelle ). Der niedrigere Ertragsanteil aus Tabelle 1 oder Tabelle 2 ist maßgebend.

Tabelle 1- auszugsweise -  aus § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG

Ertragsanteil einer Leibrente  
Alter des Rentenberechtigten zu Beginn der Rente Ertragsanteil 
60. Lebensjahr               22 %
61. Lebensjahr              22 %
62. Lebensjahr               21 %
63. Lebensjahr               20 %
64. Lebensjahr               19 %
65. Lebensjahr               18 %

Tabelle 2 - auszugsweise aus § 55 EStDV

Laufzeit der Rente Ertragsanteil Laufzeit der Rente Ertragsanteil
10 Jahre 12 % 19 Jahre 20 %
11 Jahre 13 % 20 Jahre 21 %
12 Jahre 14 % 21 Jahre 22 %
13 Jahre 15 % 22 Jahre 23 %
14-15 Jahre 16 % 23 Jahre 24 %
16-17 Jahre 18 % 24 Jahre 25 %
18 Jahre 19 % 25 Jahre 26 %

♦   Berufsunfähigkeitsrente / Zeile 13-18

Sind Leibrenten aus einer  privaten Rentenversicherung zeitlich befristet, handelt es sich um sogenannte abgekürzte Leibrenten. Bei diesen Renten wird der Ertragsanteil / Zinsanteil nicht nur  nach dem vollendeten Lebensjahr bei Beginn der Rente berechnet, vielmehr wird auch die zeitliche Befristung berücksichtigt (§ 55 Abs. 2 EStDV).

Zu den abgekürzten Leibrenten gehören

  • Private Berufsunfähigkeitsrenten, die mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze in eine private Altersrente umgewandelt werden.

Weitere Einzelheiten zur Besteuerung von Renten aus der privaten Rentenversicherung BMF 19.8.2013, IV C 3 – S 2221.

Beispiel:

Steuerzahler A, geb. am 30.12.1960, bezieht ab seinem 60. Lebensjahr - ab 01.01.2021 - eine private Berufsunfähigkeitsrente, die in 2021 = 12.000 € betragen hat. Die Rente endet mit seinem Tode, vertragsgemäß spätestens aber nach 10 Jahren am 29.12. 2030.

Eine solche Berufsunfähigkeitsrente ist einerseits eine Leibrente, weil sie mit Tode des Berechtigten endet. Andererseits läuft sie höchstens 10 Jahre, ist also zeitlich befristet. Bei einer solchen zeitlich befristeten - abgekürzten - Leibrente ist immer der niedrigere Ertragsanteil aus den Tabellen in  § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG  und aus der Tabelle in § 55 EStDV zu § 22 EStG zu ermitteln.

Die Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG weist bei einem Alter des Rentenberechtigten zu Beginn der Rente von 60 Jahren einen Ertragsanteil von 22 % aus, die Tabelle in § 55 EStDV zu § 22 EStG, Laufzeit 10 Jahre, nur von 12 %.

Die Berufsunfähigkeitsrente ist somit in Höhe von (12 % von 12.000 € =) 1.440 € steuerpflichtig.

Die Logik dahinter: Bei einem Lebensalter von 60 Jahren zu Beginn der Rente lebt der Rentenberechtigte über die Befristung von 10 Jahren hinaus, verstirbt also statistisch gesehen nicht vor Ablauf der Rente, sondern später. Deshalb gilt der niedrigere Prozentsatz.

Anlage R Papierformular

Keine Eintragungen vornehmen, weil eDaten

Quelle:  § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG, § 55 EStDV

♦   Sofortrente / nicht für Rechner / Zeile 31-36

Eine größere Summe Geldes einzahlen und dafür sofort eine Rente bekommen. So einfach wie der Vorgang ist auch der Name: Sofortrente. Man könnte sie auch als "Rente gegen Einmalbeitrag" bezeichnen.

Stiftung Warentest hat diese Form der Altersvorsorge näher untersucht, kam indessen zu einem ernüchternden Ergebnis: Kaum ein Versicherer konnte überzeugen. An der Spitze stand der Versicherer R+V a. G. Bei einer Prämie von 100.000 € kann der Versicherte eine lebenslange monatliche Rente von 319 € erwarten (Heft Finanztest 10/2020).

  • Steuern und Sozialabgaben

Die gezahlte Prämie von 100.000 € wäre nur im Rahmen der Höchstbeträge für "weitere Vorsorgeaufwendungen" abzugsfähig und die Chancen dafür sind sehr gering.

Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Höchstbeträge für weitere Vorsorgeaufwendungen< eintragen.

In der Auszahlungsphase sind indessen Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Die Höhe der Steuer hängt vom Alter des Versicherten zu Beginn der Rente ab. Erhält der Versicherte seine erste Rente im Alter von 63 Jahren, sind davon 20 % steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG). Wer freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist, muss zusätzlich 18.15 % der Rente in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen.

Beim Testsieger von Stiftung Warentest / Finanztest kann der Versicherte unter diesen Umständen mit einer Rente von 207 € Rente netto rechnen, dabei ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € zugrunde gelegt. Das wären auf Jahr gerechnet (207 € x 12 = ) 2.484 €.

Wenn der Betreffende nun aber zu denen gehört, die sich sagen: "Lebensversicherung", schon das Wort ist mir zuwider und entschließt sich, aus seinem Bankguthaben von 100.000 € künftig jedes Jahr 2.484 € (die obige Nettorente) zu entnehmen, wäre das Guthaben in (100.000 € : 2.484 € =) 40.25 Jahren verbraucht. Dann hätte der Betreffende seinen 103. Geburtstag schon hinter sich. Statistisch gesehen verstirbt der Betreffende indessen bereits nach 19.21 Jahren.

Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Sterbetafel< eintragen.

Worin besteht bei einer Sofortrente der Versicherungsschutz? Das müsste man noch genauer recherchieren. Vielleicht besteht ein Pluspunkt darin, das Guthaben nicht bei unpassender Gelegenheit verbraten zu können, weil es sich in den Händen des Versicherers befindet?