Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.1 Zeile 5 Rentenanpassungsbetrag

Anlage R

Den Rentenanpassungsbetrag tragen Sie in Zeile 5 ein. Er ist zusätzlich im Rentenbetrag  in Zeile 4 enthalten. Der Rentenanpassungsbetrag entspricht der Summe aller Rentenerhöhungen ab der ersten vollen Jahresrente nach Rentenbeginn.

Den Rentenanpassungsbetrag können Sie Ihrer Rentenbezugsmitteilung entnehmen (§ 22a EStG). Er wird vom Finanzamt zur Ermittlung eines neuen Rentenfreibetrags benötigt, wenn die Rente außerordentlich angepasst (geändert) worden ist.

Anlage R Papierformular

Vielen Rentnern ist nicht klar, dass jede Rentenerhöhung steuerpflichtig ist. Der Rentenanpassungsbetrag zeigt Ihnen die Summe der bisherigen steuerpflichtigen Rentenerhöhungen.

Der einfachste Weg, den Rentenanpassungsbetrag zu erfragen: Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung (Service-Telefon) mit der Bitte, Ihnen den aktuellen  Rentenanpassungsbetrag  mitzuteilen. Die Antwort kommt schriftlich innerhalb weniger Tage. Sie erreichen die zuständige Stelle unter dem

Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund Nr. 0800 1000 480 70.