Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.1.4 Zur Altersrente zusätzlich Riester-Sparen

Anlage R

Es gibt während der Berufstätigkeit Chancen, die spätere Altersrente aufzupolstern.

♦   Riester-Sparen

Da bietet sich z. B. Riester-Sparen an. Sie haben Anspruch auf eine Riester-Sparzulage, auch im Minijob. Die Grundzulage beträgt 175 € (Wert für 2020). Sind Sie verheiratet, kann der nicht pflichtversicherte Ehepartner als mittelbar Berechtigter ebenfalls die Zulage erhalten, wenn er mindestens 5 € im Monat in seinen Vertrag einzahlt. Außerdem gibt es eine Kinder-Zulage, wenn Sie für ein Kind Kindergeld beziehen.  

Die Riester-Rente ist zwar in Verruf geraten. Doch es ist besser, einen kleinen Sparvertrag abzuschließen, als auf die staatlichen Zulagen zu verzichten.

Später gibt es eine kleine Rente.

Beispiel

Frank ist alleinstehend. Der Steuerberater rechnet vor:

Einzahlung in einen zertifizierten Sparvertrag 1.900 €
+ Altersvorsorgezulage 175 €
Als Sonderausgaben absetzbar (höchstens 2.100 €) 2.075 €
  ======
Steuervorteil bei 40 % Einkommensteuer (ESt)  
ESt            821 €
+ KiSt 9 % 73 €
+ SolZ 5.5 % 45 €
Steuerersparnis 939 €
 Die Altersvorsorgezulage von 175 € wird auf die Steuerersparnis angerechnet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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♦   Versicherungsjahre auffüllen

Wer schon mal gesetzlich rentenversichert war, kann mit freiwilligen Beiträgen fehlende Versicherungsjahre auffüllen. Mindestens fünf Jahre müssen es sein. Dann erhält man auch Kinderbetreuungs- und Ausbildungszeiten gutgeschrieben. Lassen Sie sich beraten.

So können Sie bei der Rentenversicherung kostenlos eine ausführliche Rentenauskunft beantragen. Oder gehen Sie zum Rentenberater um Ihre Beitragszeiten zu überprüfen – eine so genannte Kontenklärung. Nach der Kontenklärung erhalten Sie die ausführliche Rentenauskunft automatisch.

♦   Freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse

Grundsätzlich sind freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse - fortlaufend oder in einer Summe - möglich. Rechnet sich das?

Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen wollen, können z. B. mit laufenden Zahlungen von mtl. 300 € = 3.600 € jährlich ihre spätere Rente nach derzeitigem Stand um knapp 16 € im Monat = 192 € jährlich erhöhen. Der Erhöhungsbetrag müsste (3.600 € : 192 € =) 18.75 Jahre fließen, bis der Beitragszahler seine eingezahlten Beiträge von 3.600 € zurückbekommt.

Immerhin kann der Arbeitnehmer jährlich um 3.600 € höhere Vorsorgeaufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen. Je nach Höhe des Einkommens fällt die Steuerersparnis unterschiedlich hoch aus. Die Deutsche Rentenversicherung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Rendite aus dem Überschuss nach 18.75 Jahren und der jährlichen Steuerersparnis bei 2 bis 3 % liegen wird.

Auf jeden Fall wäre ein solches Manöver eine Wette auf ein langes Leben. Da sollte der  regelmäßige Erwerb von Aktien-Investmentanteilen in Höhe von 3.600 € jährlich die bessere Altersvorsorge sein. Der Haken bei der Sache: Zu verführerisch, die angesparten Investmentanteile bei passender Gelegenheit anderweitig zu verbraten. Da schiebt die Deutsche Rentenversicherung einen Riegel vor: Was dort einmal gelandet ist, erhält der Sparer erst im Alter wieder zurück.  

Beratung erhalten Sie unter deutsche-rententversicherung.de