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2.0.4 Zeile 4-9 Praktischer Fall: Abgabe der Anlage R

Heribert Muster ist Ende Januar 2021 mit 64 Jahren in Rente gegangen. Seit 2018 ist er Witwer.  Ende Januar 2021 hat er zum letzten Mal Arbeitslohn in Höhe von 2.800 € bezogen. Seine Rente beträgt ab Februar mtl. 1.600 €. Er weiß, dass er als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, weil seine Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.744 €  (Wert für 2021) übersteigen (§ 56 Nr. 2 EStDV).

Steuererklärung für 2021

Seine Steuererklärung 2021 gibt Heribert Muster im April 2022 ab. Muster weiß, dass die steuerlichen Daten für seine Steuererklärung dem Finanzamt bereits im Detail - aufgrund entsprechender elektronischer Datenübermittlung der mitteilungspflichtigen Stellen - vorliegen (sog. eDaten). Deshalb verzichtet die Finanzverwaltung auch auf die Angabe dieser eDaten in der  Einkommensteuererklärung.

In den Anlage / Formularen zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und mit  gekennzeichnet. 

Anlage R Papierformular Zeile 4 und 5

Dies bedeutet: Heribert Muster muss nur den Hauptvordruck auszufüllen und als Steuererklärung einreichen und ist damit fertig. 

Hauptvordruck Papierformular

Zusätzlich trägt Heribert Muster seine Bankverbindung ein

Hauptvordruck Papierformular

Wie das Finanzamt die zu erwartende Nachzahlung berechnen wird, dazu hat sich Heribert Muster bereits anhand eines „Veranlagungsschemas“ kundig gemacht.

Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Veranlagungsschema< eintragen.
  • Steuerbescheid

Im September 2022 hat Heribert Muster vom Finanzamt einen Steuerbescheid für 2021 erhalten. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.303 € beträgt die festgesetzte Einkommensteuer nach dem Grundtarif 1.653 €. Darauf wird einbehaltene  Lohnsteuer von 357 € (Arbeitslohn Januar 2020) angerechnet.

Zu zahlen innerhalb der nächsten 30 Tage: Einkommensteuer 1.296 €, Solidaritätszuschlag 90 €.  

♦   Steuerliche Daten für die Steuererklärung 2021

Aus den dem Finanzamt vorliegenden steuerlichen Daten werden die Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen (gem. Veranlagungsschema) berechnet.

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn gem. elektr. Lohnsteuerbescheinigung Januar 2020 2.800 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag  1.000 €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 1.800 €
  • Sonstige Einkünfte
Gesetzliche Altersrente Februar bis Dezember 2020 17.600 €  
- Davon steuerfrei 19 %  3.344 €  
Verbleiben  14.256 € > 14.256 €
+ Betriebsrente aus Direktversicherung         4.200 €
+ Riester-Rente   726 €
Summe steuerpflichtige Einnahmen   19.182 €
- Werbungskosten-Pauschbetrag    102 €
Sonstige Einkünfte aus Rentenbezügen   19.080 €
  • Vorsorgeaufwendungen

Auch die Vorsorgeaufwendungen sind dem Finanzamt bereits bekannt. Sie betragen:

Sozialabgaben lt. elektronischer Lohnsteuerbescheinigung   559 €
Kranken- und Pflegeversicherung lt. Rentenmitteilung  1.905 €
Summe der Vorsorgeaufwendungen 2.464 €

Die in den Sozialabgaben enthaltenen Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 260 € wurden nur mit 90 % angesetzt (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG). Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wirkt sich steuerlich nicht aus (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG)*. Als Vorsorgeaufwendungen wurden in Abzug gebracht (2.464 - 26 € - 33 € =) 2.405 €. 

*Soweit die unbegrenzt abzugsfähigen Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung den Höchstbetrag von 1.900 € für Sonstige Vorsorgeaufwendungen (hier Arbeitslosenversicherung) übersteigen, ist der Höchstbetrag "verbraucht". 

  • Altersentlastungsbetrag

Heribert Muster ist zu Jahresbeginn älter als 64 Jahre. Er hat nach § 24a EStG Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag in Höhe von 15.2 % des Arbeitslohns, höchstens 722 €. 

  • Sonderausgaben

Bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt das Finanzamt einen Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 €. 

  • Zu versteuerndes Einkommen und Einkommensteuer
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 1.800 €
+ Sonstige Einkünfte aus Rentenbezügen 19.080 €
Summe der Einkünfte  20.880 €
- Altersentlastungsbetrag  722 €
Gesamtbetrag der Einkünfte  20.158 €
- Vorsorgeaufwendungen  2.405 €
- Sonderausgaben-Pauschbetrag  36 €
Zu versteuerndes Einkommen 17.717 €
Darauf Einkommensteuer nach Grundtabelle  1.679 €