Helfer in Steuersachen

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2.0.6 Zeile 7 Kapitalerträge

Anlage KAP

Ihre gesamten Kapitalerträge (§ 20 Abs. 1 und 2 EStG) tragen Sie in einer Summe in Zeile 7 ein, entsprechend den Angaben in der Steuerbescheinigung. Dies gilt unabhängig davon, wie sich die Summe der Kapitalerträge zusammensetzt. Dazu gehören Zinsen aus Guthaben aus Sparbüchern, Sparverträgen, aus Investmentanteilen / Fondsanteilen, ferner Dividenden aus Aktienbesitz und Veräußerungsgewinne aus dem An- und Verkauf von Kapitalvermögen.

Anlage KAP

Kapitalertragsteuer (Kapitalerträge 2.000.00 € - Sparer-Pauschbetrag 1.000 € = 1.000 €, davon 25 % = 250 €

Solidaritätszuschlage (Kapitalertragsteuer 250 €, davon 5.5 % = 13.75 €.

Bei Kirchensteuerpflicht noch 9 % Kirchensteuer. 

Anlage KAP

  • Zum Vergleich Anlage N

Ähnlich wie in der Anlage N wird auch in der Anlage KAP verfahren.  So wird in der Anlage N der gesamte Bruttolohn aus einem Arbeitsverhältnis in einer Summe in Zeile 6 der Anlage N eingetragen, unabhängig davon, wie er sich zusammensetzt (laufender Arbeitslohn, sonstige Bezüge oder Sachbezüge).

  • Zusammenstellung der Kapitalerträge

Stammen Ihre Kapitalerträge aus mehreren Quellen, fertigen Sie anhand der Steuerbescheinigungen eine Zusammenstellung an:

Quelle Volksbank Sparkasse Bausparkasse Summe Zeile 7
Kapitalerträge ..... € + ..... € ..... € ..... €


♦   Investmenterträge

Zu den Kapitalerträgen für Zeile 7 Anlage KAP gehören auch Erträge aus Investmentanteilen (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Der Investment-Fonds hat bei Ausschüttung von Erträgen Abgeltungsteuer einbehalten (§ 43 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

  • Ausländische Erträge

Lediglich Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Erträge im Ausland), sind ausgenommen und in der Anlage KAP-INV einzutragen

Anlage KAP-INV

♦   Bausparzinsen

Es wird unterschiedlich verfahren, je nachdem, ob der Bausparvertrag im Zusammenhang mit Mieteinnahmen steht oder anderen Zwecken dient.

Steht der Bausparvertrag im Zusammenhang mit einem vor- oder zwischenfinanzierten Bausparvertrag steht, sind die Zinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung  anzusetzen, wenn der Kredit mit einem vermieteten Objekt in Verbindung steht, einzutragen in Zeile 19 der Anlage V.

Die Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG), wenn das Bausparguthaben nicht zur Erzielung von Mieteinnahmen, sondern z. B. als Kapitalanlage oder zum Erwerb einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden soll (BFH, Beschluss v. 19.4.1996, VIII B 41/95, BFH/NV 1996 S. 745). Die Zinsen sind einzutragen in Anlage KAP Zeile 7.