Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.5.0 W E R B U N G S K O S T E N Zeile 33-83

Anlage V

Zusammenfassung / Begriff

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 EStG). Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind, d. h. durch sie veranlasst sind, so auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV, § 21 EStG).

Werbungskosten bei VuV sind demnach Aufwendungen, durch die Mieteinnahmen erzielt bzw. zumindest angestrebt werden. Bei endgültiger Aufgabe der Vermietungstätigkeit endet der Werbungskostenabzug, z. B. bei Veräußerung des Grundstücks oder bei Selbstnutzung.

♦   Die wichtigsten Werbungskosten lt. Anlage V

In der Anlage V werden folgende Werbungskosten in den Vordergrund gestellt:

Art der Werbungskosten Zeile
Absetzung für Abnutzung für Gebäude 33 bis 43
Schuldzinsen 45
Geldbeschaffungskosten 48
Renten und dauernde Lasten 51 bis 52
Erhaltungsaufwendungen 54 bis 58
Umgelegte Betriebskosten  72 bis 73
Nicht umgelegte Kosten  75 bis 76
Gezahlte Umsatzsteuer  78
Sonstige Kosten  79-81

 

♦  Tipps und Gestaltung

Einzelthema  Kapitel
Langjährige Verluste aus Vermietung und Verpachtung  13 / 1.1.8
Werbungskosten bei gemischter Nutzung eines Gebäudes  13 / 2.6.4 
Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwand  13 / 2.6.3
Vorab entstandene Werbungskosten  13 / 2.4.1 
Nachträglich entstandene  Werbungskosten  13 / 2.4.7
Aufwendungen bei Veräußerung des Grundstücks 15 / 4.0.1

♦   Berechnung der Einkünfte

Einkünfte sind der Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Einkünfte werden wie folgt berechnet: 

Übersicht

Summe der Mieteinnahmen / Zeile 32    ….. €
- Werbungskosten / Zeile 33-81    
Absetzung für Abnutzung / Abschreibung für Gebäude / Zeile 33-44 ….. €   
Schuldzinsen ohne Tilgung / Zeile 45-50 ….. €  
Erhaltungsaufwendungen / Zeile 54-71 ….. €  
Umgelegte Kosten / Zeile 72-74 ….. €  
Nicht umgelegte Kosten / Zeile 75-77 ….. €  
Gezahlte Umsatzsteuer / Zeile 78    
Sonstige Kosten / Zeile 79-81 ….. €   
Summe der Werbungskosten / Zeile 82 ….. € > ….. €
Einkünfte aus VuV  / Zeile 84 (Zeile 32 abzüglich Zeile 82)      ….. €

Tipp Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen

Haushaltsnahe Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. Für bestimmte haushaltsnahe Aufwendungen (z. B. Gartenarbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) können Sie eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen. Dazu ist die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen auszufüllen.