Helfer in Steuersachen

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2.1.1 Zeile 10 Rangfolge der Kindschaftsverhältnisse

Anlage Kind

Zusammenfassung / Begriff

Die Kinderfreibeträge können für dasselbe Kind zeitgleich nicht mehrfach gewährt werden. Dies wird dadurch erreicht, dass nur Kinder berücksichtigt werden, zu denen der Steuerzahler in einem Kindschaftsverhältnis steht. Zudem muss eine bestimmte Rangfolge unter den Kindschaftsverhältnissen beachtet werden. So haben bestimmte Kindschaftsverhältnisse Vorrang vor anderen. 

Eine Adoptivkindschaft hat Vorrang vor leiblicher Kindschaft, Pflegekindschaft hat Vorrang vor leiblicher Kindschaft und Adoptivkindschaft (§ 32 Abs. 2 EStG) Ein Stiefkind kann zu berücksichtigen sein, wenn ein leiblicher Elternteil verstorben ist oder im Ausland lebt oder seine Anschrift amtlich nicht feststellebar ist. 

Stiefkinder und Enkelkinder können durch Übertragung der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen sein und haben dann Vorrang vor den anderen Kindschaftsverhältnissen (§ 32 Abs. 6 Satz 10 EStG).

Dies bedeutet:  Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf kann auch auf einen Stief- oder Großelternteil übertragen werden, wenn sie das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. Eine Übertragung auf einen Großelternteil ist außerdem möglich, wenn dieser gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig ist. Die Übertragung kann auch mit Zustimmung des / der berechtigten Elternteils / Elternteile erfolgen. Verwenden Sie in diesem Fall bitte die Anlage K. Das Formular Anlage K ist beim Finanzamt erhältlich.

Beispiel:

Die Ehepartner A und B werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben ein Kind, das der Ehepartner B (leibliche Mutter des Kindes) mit in die Ehe gebracht hat. Dieses Kind ist Stiefkind des Ehepartners A.

Zugleich besteht ein leibliches Kindschaftsverhältnis zum leiblichen Vater des Kindes (C / Hans Muster). Dazu sind Eintragungen in Zeile 11 erforderlich.

Die leiblichen Eltern B und C  erhalten jeweils die halben Kinderfreibeträge. Das Stiefkindschaftsverhältnis zwischen dem Kind und Steuerzahler A bleibt unberücksichtigt.

Die Übertragung der halben Kinderfreibeträge auf den Stiefvater A ist mit Zustimmung des leiblichen Vaters C möglich. Dazu muss das Formular Anlage K beigefügt werden.

Anlage Kind

Variante

Ehemann A hat das Kind adoptiert. In diesem Fall erhalten die Ehepartner A und B bei Zusammenveranlagung die vollen Kinderfreibeträge. Der leibliche Vater Hans geht leer aus. Sein leibliches Kindschaftsverhältnis zu Katrin ist durch die Adoption erloschen.

Anlage Kind