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2.0.1 Zeile 6 Geburtsdatum

Anlage Kind

Hat Ihr Kind im Veranlagungsjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, stehen die Kinderfreibeträge ohne weitere Voraussetzungen zu (§ 32 Abs. 3 EStG).

Ein Kind, das zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird nur auf Antrag steuerlich berücksichtigt. 

Anlage Kind

♦  Kinder unter 18 Jahre

Hat Ihr Kind im Veranlagungsjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, stehen die Kinderfreibeträge ohne weitere Voraussetzungen zu (§ 32 Abs. 3 EStG). Das Kind wird allein aufgrund seiner Existenz berücksichtigt. Ob die altersmäßigen Voraussetzungen vorliegen, stellt das Finanzamt anhand des eingetragenen Geburtsdatums programmgesteuert fest.

Beispiel:

Karin ist am 1.6.2004 geboren. Das Kind vollendet mit Ablauf des 31.5.2022, also dem Tag, der dem Geburtstag vorangeht, ihr 18. Lebensjahr. Ohne weitere Voraussetzungen (z. B. Berufsausbildung) ist Karin nur bis Mai 2022 als Kind zu berücksichtigen.

♦   Kinder über 18 Jahre

Ein Kind, das zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird nur auf Antrag steuerlich berücksichtigt, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Weitere Voraussetzungen: Das Kind muss

  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden
  • sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten von höchstens 4 Monaten befinden,
  • eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können,
  • einen freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst oder einen bestimmten Freiwilligendienst leisten,
  • wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. In diesem Fall wird die Kinderermäßigung auch über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt.

Beispiel:

Hanna ist am 20.12.2004 geboren, vollendet ihr 18. Lebensjahr mit Ablauf des 19.12.2022. Sie ist also zu Beginn des Jahres 2023 älter als 18 Jahre.

Für 2022 steht den Eltern die Kinderermäßigung ohne jegliche Voraussetzungen zu, weil im gesamten Jahr 2022 die Voraussetzungen vorliegen (Kind unter 18 J.).

Für 2023 erhalten die Eltern den vollen Jahresbetrag der Steuerermäßigung nur auf Antrag, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen, z. B. Berufsausbildung.  

  • Das Monatsprinzip

Wie beim Kindergeld werden auch die Freibeträge für Kinder nur monatsweise gewährt. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen (z. B. Alter oder Berufsausbildung) nicht vorgelegen haben, werden Kindergeld und Freibeträge um ein Zwölftel gekürzt (§ 32 Abs. 4 und § 66 EStG). Der Fiskus spricht hier von »Zwölftelung«.

Durch das 2. FamFG wurde klargestellt, dass Kürzungsmonate nur die Monate sind, in denen an keinem Tag die Voraussetzungen für die Berücksichtigung vorgelegen haben. Also zählt jeder angebrochene Monat mit.

Beispiel:

Die zusammen veranlagten Eltern haben ein Kind, den 30. 04. 2022 geborenen Sohn Peter. Für Peter erhalten die Eltern nur 9 / 12 (April bis Dezember) des Jahresbetrages.

Anmerkung

Haben Sie im Laufe des Jahres ein Kind adoptiert oder in Pflege genommen, teilen Sie dem Finanzamt das Datum mit. Die Steuerfreibeträge werden dann nur zeitanteilig gewährt.

02.22