Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.3.0 Zeile 5 Selbständige Dienstleistungen im Privathaushalt

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Wenn Sie keinen Arbeitnehmer beschäftigen, dafür aber einen Fachbetrieb für Leistungen im Haushalt beauftragen, z. B. für Hausreinigung / Fenster putzen, Kinderbetreuung, Zubereiten von Mahlzeiten, Winterdienste, Botengänge, Putzen, Gartenarbeit, Umzug, Wach- und Schließdienste, können Sie eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € beanspruchen.

Beispiel:

Ein Steuerzahler hat einen Hausservice beauftragt, einmal in der Woche das Haus zu reinigen, in bestimmten Abständen die Fenster zu putzen, Hecken schneiden, Rasen mähen, auch Winterdienste auszuführen. Die Aufwendungen im Kalenderjahr haben einschließlich Umsatzsteuer betragen 15.364 €

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Papierformular

Steuerbonus 20 % von 15.351 € = 3.071 €.

Der Höchstbetrag von 4.000 € für Aufwendungen bis zu 20.000 € gilt für die gesamten unter Zeile 5 aufgeführten haushaltsnahen Aufwendungen.