Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.5.1 Details zu Handwerkerleistungen Zeile 6

Anlage haushaltsnahe Aufwendungen

Der Fiskus hilft bei Handwerkerleistungen rund um Haus und Hof. Für den Steuerabzug zählen Arbeitslöhne und nachgewiesene Fahrtkosten einschließlich Umsatzsteuer, nicht aber Ausgaben für Material (§ 35a Abs. 2 EStG). Die Steuerermäßigung (Abzug von der Steuerschuld) beträgt bis zu 20 % von max. 6.000 € = 1.200 €, unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz.

Das Gesetz verlangt von einer Handwerkerrechnung unter anderem die Angabe der Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handwerkers. Außerdem müssen Art und Umfang der Leistung und das Entgelt erkennbar sein. Arbeitskosten und Fahrtkosten müssen auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein.

Entscheidend für den Abzug von Handwerkerleistungen ist das Datum, an dem Sie die Rechnung bezahlen, nicht das Rechnungsdatum. Es gilt also auch hier das Abflussprinzip (§ 11 EStG). Haben Sie den Höchstbetrag von 6.000 € für ein Jahr schon ausgeschöpft, bezahlen Sie möglichst nach Jahreswechsel. Ist der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft, die Reparatur-/ Baumaßnahme aber noch nicht abgeschlossen, vereinbaren Sie vielleicht mit dem Handwerker eine Abschlagzahlung. So erhalten Sie die Steuervergünstigung noch im alten Jahr.

♦   Handwerkerleistungen sind:

Begünstigt sind alle wesentlichen Handwerkerleistungen im Haushalt des Steuerzahlers (BMF-Schreiben v. 10.01.2014 - IV C 4 - S 2296-b /07 / 0004). Handwerkerleistungen werden als einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten definiert, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 56/12).

Die Arbeiten müssen "im Haushalt" ausgeführt werden. Dazu bedarf es eines räumlich-funktionalen Zusammenhangs zwischen den Arbeiten und dem Haushalt. Streitig ist vielfach, wenn Handwerker ihren Auftrag teilweise in ihrer Werkstatt erledigen.

  • Arbeiten in der Werkstatt

Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht als Handwerkerleitungen begünstigt.

Eine Handwerkerleistung, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht wird, weist keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf, für den sie erbracht wird (BFH Urteil vom 13. Mai 2020, VI R 7/18).

♦  Liste der anerkannten Handwerkerleistungen

Dazu zählen:

  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, Ausbau Dachgeschoss,
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, Anbau Wintergarten,
  • Streichen/Lackieren von Wänden, Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren,
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen),
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen,
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche,
  • Modernisierung des Badezimmers,
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer; wichtig ist dabei, dass auf der Rechnung steht: »Repariert an Ort und Stelle« ... also in der Wohnung, nicht in der Werkstatt),
  • Gartengestaltung, auch Neuanlage (BFH Urteil vom 13.07.2011 - VI R 61/10).
  • Wer als Erbe eine Wohnung auflöst und renovieren muss, kann Handwerkerleistungen absetzen
  • Winterdienst vor dem eigenen Grundstück / jenseits der Grundstücksgrenze / Gehweg
  • Hausnotrufsystem bei betreutem Wohnen
  • Kontrolle des Fahrstuhls, des Blitzableiters und der Abwasserleitungen
  • Austausch einer renovierungsbedürftigen Tür / FG München 23.02.2015 - 7 K 1242/13: 
  •  Herstellung einer Haustür in der Werkstatt / FG des Landes Sachsen-Anhalt 26.02.2018 - 1 K 1200/17:
  • Arbeiten auf der Straße vor dem eigenen Grundstück (Anschluss Wasserversorgung / Aufwendungen für den Winterdienst auf dem Gehweg / FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7310/10 / 
  •  Einbau eines Kachelofens in das Einfamilienhaus / FG Sachsen, 3 K 1388/10 /
  • Installation einer Photovoltaikanlage auf Balkon oder Dach / BMF-Schreiben vom 17.07.2023

♦   Abgelehnt wurden

  • FG München 19.04.2018 - 13 K 1736/17: Erstellung und Montage eines Zaunes
  • FG Rheinland-Pfalz 06.07.2016 - 1 K 1252/16: Beziehen von Polstermöbeln in einer Werkstatt
  • FG Münster 15.11.2011 14 K 1226/10: Essen auf Rädern ist keine haushaltsnahe Dienstleistung.
  • Finanzgericht Köln - 4 K 1483 / 10: Die eigentliche Leistung der Müllabfuhr bestehe nicht im Ausleeren der Tonnen, vielmehr im Transportieren und Entsorgen bzw. Verwerten des Mülls. Das aber sei eine Leistung außerhalb des Haushalts und sei deswegen nicht steuerbegünstigt
  • FG Münster vom 15.11.2011 – 14 K 1226 / 10: Die Dienstleistung wird nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht und ist somit nicht begünstigt (.
  • Schornsteinfegergebühren?

Sie müssen aufgeteilt werden in begünstigte (Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten) und nicht begünstigte (Mess- und Überprüfungsarbeiten und Feuerstättenschau) / BMF-Schreiben zu § 35a EStG vom 10.01.2014).

♦   Neubauten? Leider nein

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind leider nicht begünstigt. Die Kosten hierfür sind Herstellungskosten des Gebäudes und nur über die Abschreibung absetzbar. Nach erfolgter Bezugsfertigkeit des Gebäudes und Einrichtung des Haushalts sind indessen handwerkliche Maßnahmen nicht mehr dem Neubau zuzurechnen und daher nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt.

Ein Haus oder eine Wohnung kann im Allgemeinen dann als bezugsfertig angesehen werden, wenn die wesentlichen Bauarbeiten durchgeführt sind. Dazu gehört, dass Türen und Fenster eingebaut, Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden und die sanitären Einrichtungen nutzbar sind. Ferner muss die Heizung betriebsbereit sein und es muss die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche bestehen (BFH zuletzt im Urteil vom 15.11.1989 - II R 38 138 / 86).

Nunmehr gehören alle weiteren Maßnahmen, auch wenn es sich um Restarbeiten handelt oder diese im Rahmen der Neuplanung bereits vorgesehen waren, ab diesem Zeitpunkt zu den begünstigten Aufwendungen gehören, wie z. B. der Außenputz. Dies gilt auch für eine Nutzflächenerweiterung. Daher werden nun beispielsweise auch Handwerkerlöhne steuerlich anerkannt, die bei einem Dachgeschossausbau in einem bestehenden Haushalt angefallen sind (BMF-Anwendungsschreiben vom 10.01.2014 zu § 35a EStG).

♦   Neue Gartenanlage begünstigt

Arbeiten wie Rasenmähen, Laubfegen oder Heckenschneiden sind als gartenpflegerische Maßnahmen als haushaltsnahe Dienstleistungen einzuordnen

Das Anpflanzen von Hecken und Bäumen oder das Fällen von Bäumen sind dagegen gartengestalterische Maßnahmen, die Handwerkerleistungen sind.

Ein Garten kann auch naturbelassen bleiben. Wer diesen Zustand durch Handwerkerleistungen ändert, z. B. durch einen Rollrasen oder neue Blumenbeete anlegen lässt, einen Zaun oder gar eine Mauer errichtet, erhält keinen neuen Garten (BFH Urteil vom 13.07.2011 - VI R 61 / 10). Die Aufwendungen sind also im Jahr der Zahlung steuerbegünstigt. Übersteigen die Handwerkerleistungen (Arbeitsstunden plus Anfahrt) den Höchstbetrag von 6 000 €, ist es ratsam, diesen Betrag in Raten in zwei verschiedenen Kalenderjahren zu begleichen.

Beispiel:

Sie haben im November und Dezember ihr Gartengrundstück durch ein Gartenbauunternehmen überholen lassen. Die begünstigen Handwerkerleistungen (Arbeitslöhne) betragen insgesamt 8 000 €. Wenn Sie die Rechnung in zwei Raten im laufenden Jahr und im nächsten Jahr begleichen, können Sie eine um 400 € höhere Steuerermäßigung erhalten:

Zahlung des Höchstbetrages von 6.000 € im laufenden Jahr, davon 20 % = 1 200 €

Zahlung des Restbetrages von 2.000 € im nächsten Jahr, davon 20 % =         400 €

  • Gartenpflege / Rasen mähen / Hecke schneiden

Die Aufwendungen können Sie auch in Zeile 6 als Dienstleistungen geltend machen und so die Höchstbeträge mehrfach in Anspruch nehmen. 

02.22