Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 Zeile 4-15 A u s f ü l l e n der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Für Aufwendungen, die in Ihrem Haushalt im Inland oder in einem anderen EU- / EWR-Staat angefallen sind, können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen.

♦   Einzutragen in Zeile 4-15

  • für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt: 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € jährlich
  • für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden und für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € jährlich
  • für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 € jährlich

 

♦   Übersicht 

Steuerermäßigung für Aufwendungen Zeile
1. Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs –  4
2. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen 5
3. Handwerkerleistungen 6-9