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Hauptformular, Zeilen 17 / 28
⇒ Ehepartner pleite? Aufteilung der Steuerschuld
Ehepartner sind Gesamtschuldner, wenn sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dann schuldet jeder die Einkommensteuer aus dem gemeinsamen Steuerbescheid in voller Höhe.
Ein Aufteilungsantrag nach § 268 AO kann indessen auch bei intakter Ehe vor den Wirkungen der gesamtschuldnerischen Haftung von Steueransprüchen schützen, indem die Vollstreckung bei jedem Ehepartner auf den Teil der Schuld beschränkt wird, der seinen Einkünften entspricht.
Dazu müssen Sie einen Aufteilungsantrag beim Finanzamt stellen.
Mit einem Aufteilungsbescheid kann es sogar passieren, dass das Finanzamt einem Ehepartner gezahlte Abzugssteuern erstattet, während es dem anderen Ehepartner noch höhere Steuern aufbrummt, diese aber mangels Masse niederschlagen muss (§ 261 AO).
Quelle: §§ 268, 261 AO