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Anlage Vorsorgeaufwand / Zeile 6
⇒ Freiwillige Beiträge Rentenversicherung
Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind (höherer Arbeitslohn), aber freiwillig in der gesetzlichen Versicherung sind oder als Nichtarbeitnehmer (z. B. selbstständige Bezirksschornsteinfeger oder andere Handwerker oder selbstständige Künstler) pflichtversichert sind, tragen ihre Beiträge in Zeile 6 ein.
Anlage Vorsorgeaufwand
Hier können auch Nachzahlungen von freiwilligen Beiträgen, die freiwillige Zahlungen zum Auffüllen von Rentenanwartschaften eingetragen werden.
Dasselbe gilt für Arbeitnehmeranteile, die als Aufstockungsbeträge im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) vom Arbeitnehmer freiwillig gezahlt wurden. Dazu siehe Zeile 10.
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