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Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 9
⇒ Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversichrung und Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den eDaten . Eine Eintragung ist somit in Papierformularen nicht erforderlich.
Anlage Vorsorgeaufwand
Der Arbeitgeberanteil ist zwar nicht absetzbar, weil steuerfrei (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG), der behördliche Rechner benötigt die Beträge aber für die Höchstbetragsberechnung von Altersvorsorgeaufwendungen.