Steuern? Mach ich selbst.
Anlage AV
⇒ Nicht jeder ist begünstigt
Nur Arbeitnehmer sind unmittelbar begünstigt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder aber beamtete Personen.
Bei der Zusammenveranlagung von Ehepartnern, die beide unmittelbar begünstigt sind, steht der Sonderausgabenabzug jedem Ehepartner gesondert zu.
Ist indessen nur ein Ehepartner unmittelbar, ist der andere Ehepartner - über seinen Ehepartner - mittelbar begünstigt. Dazu unten mehr.
Ruheständler (Rentner und Pensionäre) sind nicht unmittelbar begünstigt. Warum auch, wo sie doch bereits über eine Altersversorgung verfügen? Es sie denn, sie haben Nebeneinkünfte aus einem aktiven Arbeitsverhältnis.
♦ Mittelbar begünstigt (Ehepartnerregelung)
Ist bei Ehepartnern nur einer unmittelbar begünstigt, kann der andere trotzdem einen begünstigten eigenen Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abschließen. Er ist dann (über den unmittelbar begünstigten Ehepartner ) mittelbar begünstigt. Ein mittelbar begünstigter Ehepartner hat also Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, wenn der unmittelbar begünstigte Ehepartner eigene geförderte Vorsorgebeiträge geleistet hat.
Der mittelbar begünstigte Ehepartner wird in diesem Zusammenhang gern als »Nichtverdiener-Ehepartner« bezeichnet. Obwohl nicht berufstätig hat er gleichwohl Anspruch Förderung.
Dies bedeutet:
Bei der Zusammenveranlagung von Ehepartnern steht beiden die Riester-Förderung zu, wenn beide Arbeitnehmer sind. Gehört nur ein Ehepartner zum unmittelbar begünstigten Personenkreis - Alleinverdiener - ist der andere Ehepartner mittelbar begünstigt, wenn er einen eigenen Vertrag abgeschlossen und mindestens 60 € im Jahr eingezahlt hat.
Wer somit nicht Arbeitnehmer ist, kann als Ehepartner mittelbar begünstigt sein. Die Voraussetzungen liegen vor, wenn
Beispiel:
Heinz ist Alleinverdiener, seine Ehefrau Heike versorgt den Haushalt. Jeder Ehegatte hat einen auf seinen Namen lautenden Sparvertrag abgeschlossen. Heinz ist unmittelbar begünstigt, wenn er Beiträge in seinen Vertrag geleistet hat. Heike als Nichtverdiener-Ehegatte ist mittelbar begünstigt, wenn sie mindestens 60 € in ihren Vertrag eingezahlt hat.