Helfer in Steuersachen

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Anlage AV

Eltern erhalten letztmalig die Kinderzulage für das Jahr, in dem die Voraussetzungen für Kindergeld und Kinderfreibeträge wegfallen (§ 63 i. V. mit § 32 Abs. 4 EStG). Danach ist Schluss. 

Dies bedeutet: Nicht nur das Kindergeld entfällt, die Kinderzulage kann auch nicht mehr als eigene Leistung auf den Mindestbeitrag angerechnet werden. Um den Mindestbeitrag zu leisten müssen die Eltern höhere Beiträge in den Riester-Vertrag- aufbringen.

Nicht alle Eltern können den Wegfall der Kinderzulage wettmachen, indem sie höhere Beträge als bisher in den Riester-Vertrag einzahlen.

Beispiel:

Die Eltern A und B haben einen Riester-Vertrag. Ihr Bruttoarbeitslohn soll 40.000 € in 2022 und 50.000 in 2023 betragen haben.

Im Jahre 2022 hat ihr einziges Kind die Berufsausbildung beendet. Ab 2023 besteht somit kein Anspruch mehr auf Kinderzulage. Wichtig ist, dass die Eltern nunmehr in 2023 ihre Zahlungen in den Riester-Vertrag anpassen. Ansonsten können sie die Riester-Förderung aus Zulagen nicht mehr voll ausschöpfen. Der Grund: Für die volle Förderung müssen Sparer mindestens 4 % des Bruttolohns vom Vorjahr in ihren Vertrag einzahlen. Dabei wird die erhaltene Zulage als eigene Einzahlung gewertet. Wer weniger einzahlt, erhält auch anteilig weniger Förderung.

Berechnung 2022

Als Eigenleistung aufzubringen 4 % von 40.000 € = 1.600 €
Abzüglich Grundzulage 175 € x 2 =   - 350 €
Abzüglich Kinderzulage - 185 €
Als Mindesteigenbeitrag zu leisten 1.065 €

Berechnung 2023

Für 2023 müssen die Eltern ihrem Riester-Anbieter melden, dass sie für 2023 keinen Anspruch auf Kinderzulage mehr haben.

Als Eigenleistung aufzubringen 4 % von 50.000 € = 2.000 €
Abzüglich Grundzulage 175 € x 2 =   - 350 €
Abzüglich Kinderzulage - 0 €
Als Mindesteigenbeitrag zu leisten 1.650 €

Wird der Mindesteigenbeitrag 2023 nicht angepasst, kürzt die Zulagenstelle die Förderung um 39.2 % (Soll 1.650 € - Ist 1.065 € = Differenz 585 € zu wenig = (585 € : 14.92 €) 39.2 %.

Variante: Statt Zulage höhere Steuerermäßigung

Die Ehepartner A und B nutzen gestiegenes Einkommen und zahlen in 2023 in ihren Riester-Vertrag insgesamt 3.850 € ein, um einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Dafür müssen sie selbst nur aufbringen (4.200 € - Grundzulage 350 € =) 3.850 €, weil die Zulage als Eigenleistung behandelt wird. Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist bis zu 2.100 € / 4.200 € (Alleinstehende / Ehepartner) möglich. Den Sonderausgabenabzug beantragen sie mit der Anlage AV

Durch den Sonderausgabenabzug mindern die Ehepartner ihr zu versteuerndes Einkommen 2023 von (angenommen) 41.000 € auf 36.800 €. Dies führt zu einer Steuerersparnis von (5.094 € - 3.992 € =) 1.102 €.

Während die Sparzulage direkt dem Vertrag gutgeschrieben wird, fließt die darüber hinausgehende steuerliche Förderung nicht in den Vertrag ein, sondern steht dem Sparer frei zur Verfügung.