Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Zusätzlich zu den Anschaffungskosten für Arbeitsmittel fallen auch die Kosten für deren Reinigung unter die abzugsfähigen Werbungskosten. Es handelt sich um Nebenkosten, die das Schicksal der Hauptkosten teilen. Sind die Hauptkosten (für Arbeitsmittel) abzugsfähig, sind auch deren Nebenkosten abzugsfähig.

Reinigungskosten sind nur abzugsfähig, wenn typische Berufskleidung gereinigt wird. Wer Jeans und T-Shirt während der Arbeit trägt, kann die Reinigungskosten dagegen nicht steuerlich geltend machen.

Gut zu wissen: Ist private Kleidung im Beruf beschmutzt oder beschädigt worden, sind die Reinigungskosten dafür bzw. Reparaturkosten oder der Restwert der zerstörten Kleidung abzugsfähig, sofern der  Arbeitgeber keinen Schadensersatz leistet.

♦   In die Reinigung geben

Machen Sie die entstandenen Reinigungskosten geltend. Belege aufbewahren.

♦   Reinigung im eigenen Haushalt

Abziehbar sind sowohl die unmittelbaren Kosten des Waschvorgangs (Wasser- und Energiekosten, Wasch- und Spülmittel), als auch die Aufwendungen in Form der Abnutzung sowie Instandhaltung und Wartung der für die Reinigung eingesetzten Waschmaschine. Die Reinigungskosten können anhand repräsentativer Daten der Verbraucherschutzverbände oder Hersteller unter Berücksichtigung der Angaben des Steuerpflichtigen geschätzt werden (FG Nürnberg Urteil vom 24.10.2014 - 7 K 1704/13.

  • Durchschnittswerte für Reinigungskosten

Gesamtkosten für ein Kilogramm Wäsche pro Woche: Enthalten sind die Kosten für Strom, Wasser und Waschpulver sowie Abschreibung von Waschmaschine und Trockner.

Anzahl der Personen im Haushalt           

1

2

3

4

Kosten für Waschen und Trocknen pro kg Wäsche / Woche  in Euro      

1.32

0.84

0.72

0.61

+ Kosten für Bügeln in Euro

0.07

0.05

0.05

0.05

Summe in Euro

1.39

0.89

0.77

0.66

Beispiel:

Ein Maler mit einem 2-Personen-Haushalt hat in jeder Woche 5 Kilogramm berufliche Kochwäsche. Er kann absetzen: 5 kg x (0,50 € für Waschen + 0,34 € für Trocknen + 0,05 € für Bügeln =) 0,89 € x 48 Arbeitswochen = 214 €.

Quelle: Bundesverband der Verbraucherzentralen

Anlage N Papierformular

  • Anhaltspunkte für Reinigungskosten

Inzwischen arbeiten in streitigen Fällen die Finanzrichter exakt nach den Werten der Verbraucherverbände, kommen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen, je nachdem, wie hoch sie die Mengen an beruflicher Kleidung einschätzen, die wöchentlich zu reinigen sind.

Hier einige Entscheidungen:

Lokführer lt. FG Münster vom 27.8.2002-1 K 4636/00 E               216 €  

Polizist lt. FG Münster vom 13.08.2004 - 4 K 4303/02 E               200 €  

Soldat lt. FG München vom 29.4.2005 - 10 K 1422/02                 415 €  

Waldarbeiter lt. FG Rheinland-Pfalz v. 23.09.2004 - 6 K 2813/01 202 €  

Wie wird gerechnet?

FG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2014 - 7 K 1704/13: Ein Wachmann mit einem 3-Personenhaushalt wechselt das Hemd täglich und die Hose wöchentlich. Ausgehend von dem Gewicht der einzelnen Kleidungsstücke beträgt das Gewicht der jährlich zu waschenden Berufskleidung 73.08 kg. Bei einem Haushalt mit drei Personen sind die Kosten für die Kochwäsche mit 0,43 €, die Trocknungskosten mit 0,29 € und die Bügelkosten mit 0,05 € jeweils je kg anzusetzen.

Berechnung der Gewichte

Reinigung der Hemden 0.224 kg je Hemd x 5 Hemden x 225 Arbeitstage = Hemdengewicht 50.40 kg + Reinigung der Hosen 0.504 kg je Hose x 45 Wochen = Hosengewicht 22.68 kg, zusammen somit 73.08 kg.

Berechnung der absetzbaren Reinigungskosten pro Jahr

Wäschepflege 73.08 kg x 0.43 € 31.42 €
Trocknung 73.08 kg x 0.29 € = 21.19 €
Bügeln 73.08 kg x 0.05 kg = 3.65 €
Summe 56.26 €

 

 

 

 

(Quelle: FG Nürnberg Urteil vom 24.10.2014 - 7 K 1704/13)

Übrigens:
Diese Werte sind nicht der Weisheit letzter Schluss. So behauptet im März 2007 ein Steuerzahler im Elster Anwender Forum: "Mir werden durch Darlegung von Daten in einem uniformierten Beruf ca. 750,- € Reinigungskosten anstandslos anerkannt. Man muss sich eben 1x die Arbeit machen, die Waschgänge akribisch aufzulisten".

♦    Tipp Reinigungskosten pauschal abziehen

Wer während des Jahres keine Aufzeichnungen gemacht hat, wie oft er in seiner privaten Waschmaschine den Blaumann oder andere Arbeitskleidung gewaschen hat, kann die Werbungskosten einfach auch mit pauschalen 110 € pro Jahr als Werbungskosten abziehen. Bis zu dieser Höhe erkennen die Finanzämter ohne weitere Überprüfung einen steuerlichen Abzug an (Bagatellgrenze bzw. Nichtaufgriffsgrenze).

♦   Tipp Schadensbegrenzung über die Steuer

Helle Hose im Büro mit Toner versaut? Mal hingefallen? In Eile mit dem Ärmel an der Türklinke hängen geblieben? Sie können die beschädigten Kleidungsstücke mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung in der Steuererklärung angeben, zumindest aber die Reinigungs- und Reparaturkosten. So haben Finanzrichter ausdrücklich den Abzug von säurebeschädigter Kleidung als Werbungskosten anerkannt (FG Köln Urteil vom 28.04.2009 - 12 K 839/08, BFH-Urteil vom 24. Juli 1981 VI R 171/78, BStBl II 1981, 781).

Beispiel:

Helle Lederjacke, zwei Jahre alt, im Büro mit Kaffee dauerhaft verunreinigt. Neupreis 500 € abzüglich zwei Jahre Nutzung 40 %, Restwert 60 % = 300 €.

Anlage N Papierformular

Hier könnte der Bearbeiter im Finanzamt nachfragen und Näheres wissen wollen. Sie sollten ihm den Fall erklären können und ihm anbieten, die Jacke vor Ort in Augenschein zu nehmen.