Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Die Anlage N ist vorgesehen für Angaben über den Arbeitslohn einschließlich Versorgungsbezüge, bestimmte Lohn- / Entgeltersatzleistungen, steuerfreien Arbeitslohn für Auslandstätigkeit und die Werbungskosten ohne Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; hierfür verwenden Sie bitte die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung.

Bei Ehepartnern muss jede Person ihre Angaben in einer eigenen Anlage N machen.

Daten für die mit e gekennzeichneten Zeilen werden von den mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. Arbeitgeber) elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Sie müssen diese Daten nicht mehr in die mit e gekennzeichneten Zeilen / Bereiche der Anlage N eintragen. Möchten Sie von diesen Daten abweichen oder hat Ihr Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch übermittelt und Ihnen stattdessen eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“  ausgehändigt, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.

  • Abgabe der Anlage N entfällt

Die Abgabe der Anlage N entfällt, wenn: die Daten elektronisch übermittelt wurden und in den Zeilen 10, 21 und 22 sowie 24 bis 29 keine Eintragungen vorzunehmen sind und die Werbungskosten (Anlage N Seite 2 bis 4 sowie  Anlage N-Doppelte Haushaltsführung) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag i. H. v. 1.230 € oder 102 € bei Versorgungsbezügen nicht übersteigen.

Anlage N