Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Wenn Sie die Lohnsteuererstattung nicht erst im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung, sondern früher auf Ihrem Konto haben möchten, lassen Sie sich einen Freibetrag auf Ihrem elektronischen Lohnkonto eintragen (§ 39a EStG). In Höhe dieses Freibetrages ist Ihr Arbeitslohn dann steuerfrei. Ein Freibetrag führt also sofort zu einem höheren Nettolohn.

Dazu müssen Sie den Vordruck >>Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung<< ausfüllen. Der Freibetrag gilt auf besonderen Antrag für die nächsten zwei Jahre. Das Finanzamt stellt den erteilten Freibetrag in einer Datenbank zum elektronischen Abruf für Ihren Arbeitgeber bereit.

♦   Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Guter Rat?

Nicht unbedingt ein guter Rat:  Für die Eintragung des Freibetrages sind zunächst einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst müssen die jährlichen Ausgaben ohne Werbungskosten, die zum Lohnsteuerfreibetrag werden sollen, höher sein als 600 €. Weil jeder Arbeitnehmer automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € erhält, ist die Grenze bei Werbungskosten z. B. für Fahrten zur Arbeit oder Fortbildungskosten um 1.000 € höher. Diese Voraussetzungen müssen Sie zunächst im Vorfeld selbst prüfen.

Außerdem: Sie müssen die Kosten zusammenstellen, Nachweise erbringen und das Antragsformular >>Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung<< ausfüllen. Wie Sie sehen, ein Manöver mit viel Arbeit. Der Antrag lohnt sich in den meisten Fällen wirklich nicht, vielleicht bei mehr als einem Arbeitsverhältnis. Dazu den Begriff >>Hinzurechnungsbetrag<< aufrufen.

Den eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag haben Sie auch nicht endgültig, denn im nächsten Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, in der das Finanzamt Ihre tatsächlichen Aufwendungen noch einmal prüft, wenn Ihr Jahres-Arbeitslohn 11.900 € / 22.600 € (Alleinstehende / Ehepartner) übersteigt (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG).

Da erscheint es doch vernünftiger, statt eines zusätzlichen Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung möglichst früh die Einkommensteuererklärung abzugeben, die Sie ohnehin nicht vermeiden können, wenn Sie einen Freibetrag erhalten haben.

Wichtiger Hinweis

Letzter Termin für den Antrag ist der 30.11., wenn der Freibetrag noch für das laufende Jahr eingetragen werden soll.