Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Fahren mehrere Arbeitnehmer in der Weise zu ihrer Tätigkeitsstätte, dass sie abwechselnd das Fahrzeug dafür zur Verfügung stellen, kann jeder für die dafür aufgewendeten Kosten die Entfernungspauschale geltend machen. Für die Tage, für die er dazu den eigenen Kraftwagen einsetzt, gilt dabei der Höchstbetrag von 4.500 € nicht. Der Fahrer erhält also die Entfernungspauschale in unbegrenzter Höhe (BMF 31.10.2013, IV C 5 - S 2351).

Bei dem, der nicht fährt, ist die Höhe der Entfernungspauschale auf 4.500 € begrenzt.

Dies bedeutet: Für alle Beteiligten gibt es die volle Entfernungspauschale. Jeder Mitfahrer profitiert von diesem Steuervorteil in voller Höhe genau so wie die Person am Steuer. 

Beispiel 1: Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft

Der Arbeitnehmer wird von einem benachbarten Kollegen an 230 Tagen in dessen PKW gegen Beteiligung an den Benzinkosten zur 80 km entfernten gemeinsamen Arbeitsstätte mitgenommen. Die Entfernungspauschale beträgt  (230 Tagen x 20 km × 0,30 € = 1.380 € + 230 Tage x 60 km x 0.38 € = 5.244 €, insgesamt  6.624 €, höchstens 4.500 €.

Anlage N

 

Weil im Beispielsfall der Arbeitnehmer für die Fahrten kein eigenes Fahrzeug nutzt (er ist nur Mitfahrer), wird die Entfernungspauschale auf 4.500 € im Jahr begrenzt (Deckelung; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Die Entfernungspauschale beträgt 6.624 €, höchstens 4.500 €.

Beispiel 2: Fahrgemeinschaft von Ehepartnern

Ehepartner fahren an 230 Tagen gemeinsam mit einem PKW, der auf den Namen des Ehemannes angemeldet ist, zur 80 km entfernten Schule, an der beide beschäftigt sind. Jeder Ehepartner gibt eine eigene Anlage N ab.

Anlage N / Ehemann

Die Entfernungspauschale beträgt  (230 Tagen x 20 km × 0,30 € = 1.380 € + 230 Tage x 60 km x 0.38 € = 5.244, insgesamt € 6.624 €

Die Entfernungspauschale wird nicht begrenzt, weil der Arbeitnehmer mit seinem eigenen Kraftwagen fährt.

Anlage N / Ehefrau

Bei der Veranlagung der Ehefrau ergibt sich eine Entfernungspauschale als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft von ebenfalls 6.624 € (wie oben), wird aber auf 4.500 € begrenzt.  

Beispiel 3: Teilnehmer fahren abwechselnd 

Steht allen in  der Fahrgemeinschaft ein eigener PKW zur Verfügung und wechseln sich die Beteiligten  mit dem Fahren ab, werden die Tage als Fahrer für den Höchstbetrag nicht mitgezählt. Praktisch werden bei der Berechnung zwei Entfernungspauschalen ermittelt: Einmal für die Tage als Fahrer (Abzug unbegrenzt) und für die Tage als Beifahrer (begrenzt auf 4.500 €). Anschließend werden sowohl die Fahrerpauschale als auch die Beifahrerpauschale addiert. Die Summe ist als Werbungskosten abzugsfähig.