Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Praktischer Fall: Arbeitszimmer im eigenen Haus

Herr Muster hat eine Eigentumswohnung zur Größe von 83,20 mit einem 13,85 qm großen Arbeitszimmer (Anteil 16,64 %). Anstelle der Miete setzt sie anteilig die ihr entstehenden Wohnungskosten ab in Form von Abschreibung, Kreditzinsen, Grundsteuer, Reparaturen und Nebenkosten.

♦   Kostenaufstellung

Anschaffungskosten für die Wohnung 200.000 €
- Anteil Grund und Boden, geschätzt auf 20 % 40.000 €
Gebäudeanteil 160.000 €
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Jährliche Abschreibung 2 % von 160.000 € 3.200 €
Grundsteuer 210 €
Abrechnung der Hausverwaltung  
Heizung, Frischwasser, Abwasser, lfd. Unterhalt 2.400 €
Hausratversicherung 40 €
Stromkosten 600 €
Summe = Gesamtkosten für die Wohnung 6.450 €
Auf das Arbeitszimmer entfallen 16,64 % ======
Auf das Arbeitszimmer entfallen 16.64 % von 6.450 € 1.074 €
Direkte Aufwendungen für das Arbeitszimmer  
Renovierungskosten (Maler, neuer Teppichboden) 1.564 €
Summe der Aufwendungen für das Arbeitszimmer 2.638 €

Herr Muster weiß, dass die Aufwendungen für laufende Dienstleistungen grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlungen abzugsfähig sind. Wohingegen die Aufwendungen für Handwerkerrechnungen erst in dem Jahr abgezogen werden können, in dem der Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung / Verwalterbescheinigung erhalten hat (BMF- Schreiben vom 26.10.2007, Rd-Nr. 33 Satz 2.

Die Kostenaufstellung fügt Frau Muster ihrer Steuererklärung bei.

Anlage N

Hauptvordruck

Herr Muster macht "Ergänzende  Angaben zur Steuererklärung", indem er Zeile 37 des Hauptvordrucks ausfüllt.
♦   Flur und Toilette anteilig berücksichtigen

Zu einem Arbeitszimmer gehören auch anteilig Flur und Toilette. Die Renovierungskosten hierfür sind anteilig dem Arbeitszimmer zuzurechnen. Ebenso sind die Kosten für eine neue Eingangstür und die Kosten für eine Dachreparatur flächenanteilig zu berücksichtigen (FG Saarland im Urt. vom 3.12.1991 – 1 K 197 / 91).