Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Fahrten zum Mittagstisch in einer Gaststätte, also außerhalb des Betriebes, sind als Fahrtkosten absetzbar, wenn Sie Ihren privaten PKW einsetzen. Abzugsfähig sind 0.30 € je gefahrenen Kilometer (BFH Urteil vom 18.12.1081 - VI R 201/78). Eine solche Fahrt entspricht dem Weg vom Arbeitsplatz zur Kantine. 

Im Streitfall ging es um den Abzug von Unfallkosten auf dem Weg zum Mittagstisch zu einer in der Nähe gelegenen Gaststätte. Die Unfallkosten wurden vom BFH als Werbungskosten anerkannt, weil es im Betrieb an der Möglichkeit zur Einnahme einer warmen Mahlzeit fehlte.

Will das Finanzamt nicht mitspielen, argumentieren Sie so: Unfallkosten sind Folgekosten, die das Schicksal der Hauptkosten teilen (so die amtliche Sprachversion bei dieser Sachlage). Wenn die Folgekosten absetzbar sind, sind auch die Hauptkosten, hier die reinen Fahrtkosten, absetzbar.

Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um die Fahrt nach Hause zum Mittagstisch Ihrer Familie, sondern nur um die Fahrt zu einer in der Nähe gelegenen Gaststätte.