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Anlage N

Ein praktischer Fall zeigt, wie Reisekosten abgerechnet werden:

Hans Muster vertritt als Reisender im Außendienst einen Buchverlag mit Firmensitz in Düsseldorf und bereist den Buchhandel im Raum Nordrhein-Westfalen. Weil Hans Muster nur zu gelegentlichen Buchbesprechungen / Konferenzen den Verlag aufsucht, hat er dort keine erste Tätigkeitsstätte und kann deshalb wegen Auswärtstätigkeit Reisekosten geltend machen.

Laut Fahrtenbuch war Hans Muster im Jahre 20.. an 218 Tagen beruflich unterwegs. Die Gesamtfahrleistung im Jahre 20.. betrug 35.200 km, davon lt. Fahrtenbuch 25.543 km beruflich veranlasste Fahrten. Bei Gesamtkosten für sein privateigenes Fahrzeug von 19.360 € beträgt der durchschnittliche km-Satz (19.360 € : 35.200 km =)  0.55 €. Daraus ergeben sich Fahrtkosten für die beruflich veranlassten Fahrten von insgesamt 25.543 km von (25.543 km x 0.55 € =) 14.048.65 €.

Sein Angestelltenvertrag sieht vor, dass mit seinem Monatsgehalt von 7.500 € alle seine Reisekosten abgegolten sind mit Ausnahme der Fahrtkosten, die der Verlag mit 500 € monatlich = 6.000 € jährlich pauschal bezuschusst.

Seine Reisekosten bestehen aus den Fahrtkosten mit seinem privaten PKW, aus den Verpflegungsmehraufwendungen, den Übernachtungskosten und den Reisenebenkosten

Zusammenstellung

1. Fahrtkosten lt. Zeile 69    
a) Beruflich veranlasste Kilometer lt. Fahrtenbuch    
km-Stand lt. Fahrtenbuch 01.01.20.. 135.601 km  
km-Stand lt. Fahrtenbuch 31.12.20.. 170.801 km  
Gesamtfahrleistung lt. Fahrtenbuch 35.200 km  
Privatfahrten lt. Fahrtenbuch 9.657 km  
Beruflich veranlasste Fahrten 25.543 km  
b) Berechnung des durchschnittlichen Km-Satzes    
Gesamte Fahrzeugkosten lt. Aufstellung 19.360.00 €  
Gesamtfahrleistung 35.200 km  
Durchschnittlicher km-Satz (19.360,00 € : 35.200 km)  0.55 €  
Beruflich veranlasste Fahrtkosten 25.543 km x 0.55 € =  14.048.05 € 14.048.65 €
2. Verpflegungsmehraufwendungen lt. Zeile 75 3.589.00 €  +  3.589.00 €
3. Übernachtungskosten Zeile 70Zusammenstellung lt. Anlage) 4.990.00 €  +  4.990.00 €
4. Reisenebenkosten Zeile 71 / Parkgebühren, Taxifahrten 3345.95 €  +  345.95 € 
Summe der Reisekosten   22.973.60 €
Abzüglich Arbeitgeber-Erstattungen   -  6.000.00 €
Abzugsfähige Reisekosten    16.973.60 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: 136 Tage x 14 € + 44 Tage x 14 € + 38 Tage x 28 € = 3.589 €

Anlage N

Hauptvordruck