Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

In Teilzeit arbeitet, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

Jeder Arbeitnehmer, der sechs Monate oder länger in einem Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist, hat Anspruch auf Teilzeitarbeit. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz  (TzBfG) geregelt.

Eine Ungleichbehandlung der Teilzeit-Beschäftigten gegenüber den Vollbeschäftigten ist verboten (Rechtsprechung des EuGH und des BAG). Arbeitsentgelt und andere geldwerte Leistungen müssen dem Teilzeitarbeitnehmer mindestens in dem Umfang gewährt werden, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

Nicht widerrufbar

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 9 AZR 312/20) lässt aufhorchen. Ein beim Arbeitgeber eingereichter Antrag auf Teilzeit kann kurz danach nicht widerrufen werden. Ein Mitarbeiter hatte einen Antrag auf Reduzierung von 37.5 Std. auf 20 Std. beantragt, zog seinen Antrag aber zurück, noch bevor der Arbeitgeber reagiert hatte. Offensichtlich kam dem Arbeitgeber der Antrag des Mitarbeiters auf Teilzeit gelegen, denn der Arbeitgeber stimmte dem Antrag zu und damit war die Vereinbarung auf Teilzeitarbeit wirksam geworden.

♦   Teilzeitarbeit begrenzen / Brückenteilzeit

Sie können die Teilzeitarbeit zeitlich begrenzen. Arbeitnehmer haben für ein bis fünf Jahre das Recht, in Teilzeit zu arbeiten und dann zum alten Pensum zurückzukehren (Brückenteilzeit). Der Antrag Brückenteilzeit ist spätestens drei Monate vorher beim Arbeitgeber stellen. Ein Recht auf Brückenteilzeit haben Angestellte nur in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern.

  • Was kostet die Teilzeit?

Wollen Sie etwas kürzer zu treten, etwas mehr vom Leben zu haben? Also gehen Sie ins Lohnbüro und sagen: „Ich muss demnächst etwas kürzer treten, muss mich mehr um meine betagten Eltern kümmern. Ich möchte nur noch 4 Tage in der Woche arbeiten? Donnerstagabend wäre dann für mich Wochenschluss".

Dadurch reduziert sich Ihr Gehalt um 20 %. Wie sich die Teilzeitarbeit auf Ihr Nettogehalt auswirkt, zeigt die folgende Rechnung:

Ihr Bruttolohn liegt jetzt bei 40.000 € im Jahr und Ihre Steuerbelastung beträgt als Alleinstehender in der Spitze rd. 36 % Einkommensteuer zzgl. Soli-Zuschlag und Kirchensteuer, insgesamt rd. 39 %. Hinzu kommt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben von rd. 19 %, insgesamt 58 %.

Abgabenbelastung

Steuerbelastung bei 40.000 € insgesamt 39 %
+ Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben rd. 19 %
Abgabenbelastung insgesamt 58 %
Abgabenbelastung 58 % von 8.000 € = 4.640 €

Sie verzichten also im Jahr auf (8.000 € brutto - Abgaben 4.640 € =) 3.360 € netto, haben also (3.360 € : 12 Monate =) 280 € weniger im Monat, aber dafür 32 Stunden im Monat mehr an Freizeit. Also kostet Sie jede Stunde Freizeit (280 € : 32 Stunden =) nur 8.75 €.

♦   Aufstockungsbeträge

Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können mit ihrem Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigung vereinbaren, um einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Der dadurch bedingte Lohnausfall wird durch Aufstockungsbeträge in Höhe von 20 % der Regelarbeitsbeträge abgefedert. Die Aufstockungsbeträge sind nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, zu erklären in Anlage N Zeile 27. Einzelheiten regelt das Altersteilzeitgesetz.