Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Einkommensersatzleistungen wie z. B. das Arbeitslosengeld oder das Elterngeld sind steuerfrei (SGB III), unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Deshalb ist im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung dafür eine Eintragung vorgesehen, die aber nicht vorgenommen zu werden braucht, weil die entsprechenden Daten bereits beim Finanzamt vorliegen. 

Über das Arbeitslosengeld, (auch Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Kranken- und Mutterschaftsgeld), haben Sie von der Agentur für Arbeit, vom Versicherungsträger oder einer anderen Einrichtung einen Leistungsnachweis erhalten.

Progressionsvorbehalt bedeutet: Dem zu versteuernden Einkommen werden steuerfreie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen, hinzugerechnet. Der sich danach ergebende Steuersatz wird auf das - steuerpflichtige - zu versteuernde Einkommen angewendet. Die Berechnung wird im Rahmen der Veranlagung vom Finanzamt durchgeführt.

Hauptvordruck 

 

Anders verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (Harzt 4). Hartz 4 – Leistungen sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit sind ebenfalls steuerfrei, unterliegen aber nicht dem Progressionsvorbehalt.  

Die ausgezahlten Beträge werden elektronisch von der Agentur für Arbeit an die Steuerverwaltung übermittelt.