Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Die Vergütungen / Trennungsgelder, die Ihnen Ihr Arbeitgeber für eine doppelte Haushaltsführung zahlt, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG).

Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung liegen vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen neben Ihrer eigentlichen Wohnung eine "Zweitwohnung" in der Nähe Ihrer Arbeitsstelle unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).  

Als Werbungskosten sind abzugsfähig Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung und die Kosten der Unterkunft bis mtl. 1.000 €.

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