Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Steuerfrei ist das unentgeltliche oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- und Hybridelektroautos der Arbeitnehmer an der Ladestation des Arbeitgebers, auch für privat genutzte Fahrzeuge (§ 3 Nr. 46 EStG).