Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Vom Arbeitgeber erstattete Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgelder sind insoweit steuerfrei, als keine höheren Beträge erstattet werden, die beim Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzbar wären (§ 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG).
? Reisekosten: Begriff eingeben + Suchen antippen