Helfer in Steuersachen

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Anlage SO

♦  In die Anlage SO sind einzutragen

Einkünfte aus EStG Anlage SO

Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit diese nicht in der Anlage R, R-bAV oder R-AV anzusetzen sind.

§ 22 Nr. 1  Zeile 4

Versorgungsleistungen, die anlässlich der Übertragung von Vermögen vereinbart werden

§ 22 Nr. 1a Zeile 4

Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs

§ 22 Nr. 1a  Zeile 4
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs § 22 Nr. 1a Zeile 5
Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner § 22 Nr. 1a  Zeile 6
Sonstige Leistungen, z. B. aus gelegentlichen Vermittlungen von Versicherungs- und Bausparverträgen oder der Vermietung von beweglichen Gegenständen wie z. B. Fahrzeugen § 22 Nr. 3  Zeile 10
Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken § 22 Nr. 2  Zeile 31
Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften mit sonstigen Wirtschaftsgütern § 22 Nr. 2 Zeile 42

Anlage SO Papierformular

Die Anlage SO können Sie mit MEIN ELSTER® direkt am Bildschirm ausfüllen und zusammen mit dem Hauptvordruck versenden.

 

Bezüge zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs 

Hier sind die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Ver­sorgungsausgleichs einzutragen, die Sie von Ihrem geschie­denen Ehepartner erhalten haben, soweit dieser die Aus­gleichsleistungen als Sonderausgaben abziehen kann.

Zeile 5

♦   Bagatellregelung

Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2021 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 €, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 € betragen haben. Haben Sie innerhalb der o. g. Fristen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.