Steuern? Mach ich selbst.
Anlage V
⇒ Vorauszahlungen drücken die Steuerlast
Zu den ehernen Regeln im Steuerrecht gehört das so genannte Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Nach dieser Vorschrift sind die Ausgaben »für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind<<.
Absetzbar sind auch Vorauszahlungen auf künftige abzugsfähige Ausgaben. So drückt z. B. die Vorauszahlung am Jahresende von 20.000 € an einen Dachdecker die Steuerlast um 8.000 €, einen Steuersatz von 40 % vorausgesetzt.
Falls dies nicht Ihren Prinzipien entspricht – erst die Leistung, dann das Geld – kommen Sie genau so weit, wenn Sie es schaffen, dass die Dachreparatur noch bis Jahresende über die Bühne geht.