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Anlage V

Hausabrechnung für das Kalenderjahr 20..

Elfi Huber hat sich für ihre Altersversorgung eine kleine Eigentumswohnung von 50 qm zugelegt, die sie vermietet hat. Die im Mietvertrag vereinbarte Kaltmiete beträgt mtl. 400,00 €. Für die Betriebskosten hat der Mieter zusätzlich pro Monat 120,00 € zu zahlen, aufs Jahr gerechnet 1.440 €. In derselben Höhe hat Elfi Huber Beträge an die Hausverwaltung abgeführt.

Als Erhaltungsaufwendungen sind 353 € (Ausgaben für die elektrische Anlage) angefallen.

Aufgrund der Hausgeldabrechnung des Verwalters hat der Mieter in 2021 eine Nachzahlung für umlagefähige Ausgaben 2020 von 373,28 € zu leisten.

Auszug aus der Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung vom 23.05. 20.. für den Zeitraum > 01.01.20..– 31.12.20..:

Umlagefähige Ausgaben:

Bezeichnung

Gesamt

Zeitraum

Jahr/Anteil

Ihr Anteil

Frischwasser/Abwasser

27.906,97

20..

365/365

351,78

Heizkosten

65.116,78

20..

365/365

851,45

Wartung Heizungsanlage

1.547,25

20..

365/365

57,59

Hausmeisterkosten

27.299,82

20..

365/365

352,17

Müllabfuhr

6.201,55

20..

365/365

81,00

Hausreinigung

9.168,99

20..

365/365

119,29

Zwischensumme

137.241,34

 

 

1.813,28

Die umlagefähige Grundsteuer in Höhe von jährlich 80,00 € zahlt Frau Huber direkt an die Gemeindeverwaltung. Insgesamt betragen die Betriebskosten (1.813, 28 € lt. Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung + 80,00 € Grundsteuer =) 1.893,28 € + Nachzahlung 373.28 € = 2.266.96 €, aufgerundet auf 2.267 €.

Nicht umlagefähige Ausgaben:

Kleinreparaturen

  6.696,62

20..

365/365

86,39

Instandhaltungsrücklage Gebäude

20.639,27 

20..

365/365

266,25

Zwischensumme

27.335,89

20..

365/365

352,64

Die nicht umlagefähigen Ausgaben für Zeile 39 betragen abgerundet 353 €.

 Die geltend gemachten Aufwendungen von 1.894.- € setzen sich zusammen aus 1.813.28 € umlagefähige Ausgaben + 80.- € Grundsteuer, aufgerundet auf volle €.