Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage V

Sind Sie an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt, z. B. an einer Erbengemeinschaft oder an anderen BGB-Gesellschaft, geben Sie hier Ihren Anteil an den Einkünften an. Die Einkünfte sind vom zuständigen Finanzamt (Belegenheitsfinanzamt) gesondert festgestellt worden. Benennen Sie die Gemeinschaft und geben Sie das zuständige Finanzamt und die Steuernummer der Gemeinschaft an..

Achtung: Einzelaufwendungen eines Beteiligten

Sollten Ihnen im Zusammenhang mit den Beteiligungen Aufwendungen entstanden sein, müssen Sie diese der Gesellschaft mitteilen, da die Ausgaben nur im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung, nicht aber in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können. Eine gesonderte Abrechnung mit dem Finanzamt ist nicht möglich.