Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Verfahrensrecht / Strafprozessordnung (Steuer)

Das Strafgesetzbuch macht in § 261 in Verbindung mit § 28 Geldwäschegesetz (GwG) den Inhabern von Schwarzgeld das Leben schwer.

Wer durch Gewinne aus Rauschgiftgeschäften, illegalem Waffenhandel, Korruption oder Steuerhinterziehung Schwarzgeld besitzt, hat ein Problem, wenn er das Geld in den normalen Wirtschaftskreislauf einschleusen will: Aus schwarzem Geld muss er weißes machen. Taucht es irgendwo aus dem Dunkel auf, ruft dies die Steuerfahndung auf den Plan.

Allerdings bieten sich bei der Geldwäsche viele Rechtskundige als willige Helfer an. An erster Stelle stehen die Großbanken, die mit ihrem globalen Netz von Konten das Waschen von Geld erst möglich machen. Wenn aber die Unterstützung der Banken das Öl ist, das Räderwerk der Geldwäsche zu schmieren, sind Anwälte, Treuhänder und Vermögensverwalter das Benzin, welches das Räderwerk antreibt.

♦   Willige Helfer

Durch die >>Offshore-leaks-Dateien<< wurde an Einzelfällen sichtbar, wie leicht es ist, Geld zu waschen. So war nach Recherchen der SZ die deutsche Großkanzlei Beiten Burkhard involviert, eine 80 qm-Wohnung in München-Schwabing anonym zu erwerben. Kaufpreis 500.000 €. Käufer war eine Tarnfirma von Portcullis, Sitz auf den Cook Inseln. Portcullis darf man mit Fallgitter übersetzen, hinter dem sich so allerhand verbergen lässt. Nun muss jeder Grundstückskauf notariell beurkundet werden und dazu muss der Notar als williger Helfer einen echten Menschen identifizieren, der als Käufer auftritt. Dies war der Geschäftsführer einer Tarnfirma von Portcullis mit Namen David Chong. Nun macht sich der Geschäftsführer einer Tarnfirma verdächtig, wenn er als Grundstückskäufer auftritt. Es sei denn, das Grundstücksgeschäft wird von einem korrupten Notar beglaubigt. Dann ist alles paletti.

  • Vollzogene Geldwäsche

Die Wohnung wurde schon wenige Wochen später wieder verkauft. Sollte das Geld zum Erwerb der Wohnung etwas gestunken haben, der Erlös aus dem Verkauf der Wohnung stinkt nicht mehr. Denn die Herkunft aus einem schlichten Grundstücksgeschäft erscheint unverdächtig.

Es könnte indessen sein, dass die Steuerfahndung in München diesen Fall aufgreift.

Quelle Inhalt: Süddeutsche Zeitung 5.4.2013

ʘ 19.06.2021