Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Für Aufwendungen, die in Ihrem Haushalt im Inland oder in einem anderen EU- / EWR-Staat angefallen sind, können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen.
♦ Einzutragen in Zeile 4-15
- für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt: 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € jährlich
- für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden und für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € jährlich
- für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 € jährlich
♦ Übersicht
Steuerermäßigung für Aufwendungen |
Zeile |
1. Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs – |
4 |
2. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen |
5 |
3. Handwerkerleistungen |
6-9 |