Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden, können Sie eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 € erhalten. Somit sind Aufwendungen bis zu 20.000 € begünstigt. Solche Beschäftigungen kommen in  Betracht, wenn die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob im Haushalt) überschritten sind.

Einzutragen sind der gezahlte Arbeitslohn, die Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, die Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung und die Unfallversicherungsbeiträge, soweit sie der Arbeitgeber getragen hat. 

Beispiel: Hausangestellte, sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn18.000 €, Steuerermäßigung 20 % der gesamten Kosten,  höchstens 4.000 €.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Papierformular

Steuerermäßigung  20 % von 18.000 € =     3.600 €

Wichtig: Der Höchstbetrag von 4.000 € für Aufwendungen bis zu 20.000 € gilt für die gesamten unter Zeile 5 aufgeführten haushaltsnahen Aufwendungen.