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Anlage Sonderausgaben

Zusammenfassung / Begriff

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner können bis zum Höchstbetrag von 13.805 € jährlich als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers lt. Anlage U beantragt und der Empfänger im Inland lebt.

  • Realsplitting 

Der Abzug als Sonderausgaben ist hier in Zeile 29 geltend zu machen, der Abzug als Außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt. Im Gegenzug muss der Empfänger den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (sog. Realsplitting). 

Realsplitting bezeichnet die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 € als Sonderausgaben abzusetzen. Dadurch soll der Wegfall des Splittingtarifs und der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besser berücksichtigt werden als dies durch den Abzug als außergewöhnliche Belastungen geschieht.

  • Übernahme der Basis-Krankenversicherung

Sie können den Abzug Ihrer Unterhaltsleistungen über den Höchstbetrag von 13.805 € um einige Tausend Euro steigern, wenn Sie für den Expartner dessen Beiträge zur privaten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Um diese Beiträge wird der Höchstbetrag dann aufgestockt  (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).

Beispiel:

Anlage Sonderausgaben

Abzugsfähig sind 13.805 € + 2.400 € = 16.205 €, die der Empfänger versteuern muss.

Anlage SO

Der Empfänger muss nur den Betrag versteuern, den der Zahlende als Sonderausgaben absetzen kann. Das sind der Höchstbetrag von 13.805 € + Übernahme der Krankenkassenbeiträge in Höhe von 2.400 € = insgesamt 16.205 €.

  • Alternative zum Sonderausgabenabzug

Alternativ ist ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 10.347 € (Wert für 2022) möglich.

♦   Dreh- und Angelpunkt: Die Anlage U

Voraussetzung für das sog. Realsplitting ist die Anlage U. Das Realsplitting basiert - wie das Ehegattensplitting - auf dem sogenannten Prinzip der Leistungsfähigkeit. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gebers vermindert sich, während die des Empfängers steigt. Der Geber kann die Unterhaltsleistungen deshalb von der Steuer absetzen, während der Empfänger diese Einnahmen versteuern muss.

Der Antrag auf Realsplitting mit Anlage U eignet sich für alle (ehemaligen) Paare, bei denen der Geber deutlich mehr verdient als der Empfänger. In diesem Fall sorgt die Steuerprogression dafür, dass der Geber durch den Abzug als Sonderausgaben mehr Steuern spart als der Empfänger, der Leistungen versteuern muss. 

Nur wenn der Empfänger die Anlage U unterschreibt und darin bestätigt, dass er den Unterhaltsbetrag versteuert, kann der Geber seine Leistungen abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 1 EStG). Dies ist indessen nur zu erwarten und dann auch einklagbar, wenn der Geber sich bindend verpflichtet, alle dem Empfänger entstehenden steuerlichen Nachteile auszugleichen, soweit dieser sie im Einzelfall nachweist.  Diese Ausgleichszahlungen gehören dann mit zu den Unterhaltsaufwendungen (BFH, 28.11.2007, XI B 68/07).

Der Antrag gilt nur für ein ganzes Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung ist wirksam, solange sie der Unterhaltsempfänger nicht widerruft. 

Für den erstmaligen Antrag verwenden Sie bitte die Anlage U, die Sie beim Finanzamt erhalten oder im Internet unter www.finanzamt.de  abrufen können. Sie ist von Ihnen und auch vom Empfänger der Unterhaltsleistungen zu unterschreiben, wenn er dem Abzug bisher noch nicht zugestimmt hat.

Wird der Sonderausgabenabzug nicht beantragt oder fehlt hierzu die Zustimmung des Empfängers der Unterhaltsleistungen, können diese Unterhaltsleistungen ggf. als außergewöhnliche Belastungen (Anlage Unterhalt) geltend gemacht werden. Die Unterhaltsleistungen können nur insgesamt entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

  • Identifikationsnummer des Ex-Partners

Es gibt eine zusätzliche formale Hürde für den Abzug Ihrer Unterhaltszahlungen. Sie müssen nicht nur die unterschriebene Anlage U vorlegen, sondern auch die Steuer-Identifikationsnummer gem. § 139a AO Ihres Ex angeben. Über die Identifikationsnummer kann das Finanzamt Ihren Ex-Partner genau identifizieren und steuerlich erfassen. Schließlich muss er die Unterhaltszahlungen versteuern und dazu eine Steuererklärung abgeben.  

Die Identifikationsnummer Ihres Ex finden Sie in der Regel in Ihrem letzten gemeinsamen Steuerbescheid. Notfalls können Sie die Identifikationsnummer auch beim Finanzamt erfragen, wenn Sie darlegen können, dass Ihr Ex Ihnen trotz mehrfachen schriftlichen Bittens die Nummer nicht nennt.

♦   Unterhaltsleistungen können sein

Unterhaltsleistungen sind abzugsfähig, wenn es sich um Zahlungen während des Trennungsjahres handelt oder um nachehelichen Unterhalt.

  • Trennungsunterhalt 

Der Trennungsunterhalt beträgt im Normalfall die Hälfte des Unterschiedes zwischen den Einkünften der Ex-Partner. 

  • Nachehelicher Unterhalt

Seit 1977 stellt sich im Scheidungsrecht die Schuldfrage vor Gericht nicht mehr. Es gilt bei Scheidung das Zerrüttungsprinzip. Es muss aber nach der Scheidung weiterhin Unterhalt gezahlt werden, wenn die Einkommensverhältnisse der Ex-Partner unterschiedlich hoch sind. Die Zeit für nachehelichen Unterhalt ist indessen begrenzt und erstreckt sich in der Regel auf einen Zeitraum von einem Drittel der Ehezeit. Die Unterhaltshöhe vermindert sich von Jahr. Die Höhe der Leistungen wird vom Familiengericht festgelegt. So kann sich der weniger finanziell leistungsfähige Ex-Partner in seiner neuen Situation einrichten.