Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 01 Meine Steuererklärung > 1.2.2 Vorteile mit ELSTER, die ersten Schritte
Steuern? Mach ich selbst.
Einkommensteuererklärung
♦ Vorteile der elektronischen Abgabe via ELSTER
Sie können die Steuererklärung auf Papierformularen oder via Elster digital abgeben. Die Vorteile bei digitaler Abgabe:
♦ Die ersten Schritte zur Steuererklärung
Die erste Steuererklärung ist immer die schwerste, mit der zweiten geht es schon leichter. Denn jede Steuererklärung hat ihre Schwerpunkte. Sind diese erst einmal überwunden, können Sie bei der zweiten Steuererklärung viele Daten aus der ersten in das aktuelle Jahr übernehmen (Datenübernahme). Dies führt im Schnitt zu einer Zeitersparnis von 50 %. Sie überprüfen und ergänzen die bisherigen Daten und nehmen letzte Anpassungen vor und schon sind Sie sind fertig.
Und doch stellt jede Steuererklärung eine gewisse Herausforderung dar. Denn eine Arbeit, die nur einmal im Jahr zu erledigen ist, kann nicht zur Routine werden.
♦ Online zum Finanzamt
Wer sich für die Online-Abgabe entscheidet, benötigt ein Elster-Konto. Nur so lassen sich die Daten verschlüsselt an das Finanzamt übermitteln und die Unterschrift unter die Steuererklärung digital erteilen. Bei der Einrichtung des Elster-Kontos müssen Sie sich authentifizieren. Gängig ist die Authentifizierung per Zertifikat. Das dauert etwas, weil der Freischalt-Code über E-Mail und per Post kommt. Das Finanzamt geht so den sichersten Weg, Ihre Daten zu schützen.
Sie öffnen Ihr ELSTER-Konto mit Login zur Zertifikatsdatei, gehen weiter > Einkommensteuererklärung > 2021. Wenn Sie erstmals mit Elster eine Steuererklärung abgeben, wählen Sie > Ohne Datenübernahme.
Sie beginnen die Dateneingabe mit dem Hauptvordruck.
Außerdem starten Sie helfer-in-steuersachen.de und rufen aus der Inhaltsübersicht rechts am Bildrand das Kapitel "03 Hauptvordruck" auf.
Nun können Sie mit einem Click hin und her wechseln, genial einfach.
Dazu gehen Sie auf > Anlagenauswahl, Sie finden aber auch den Zugang über das Anlagensymbol links am Rand.
Was eigentlich selbstverständlich erscheint, steht ausdrücklich im Gesetz: Die Angaben in der Steuererklärung sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen (§ 150 Abs. 2 AO).
Eine Steuererklärung ist sehr individuell. Trotzdem gibt es Posten, die viele abziehen können. Abziehen können Sie Ihre beruflichen Ausgaben (Werbungskosten) und bestimmte finanzielle Sonderbelastungen (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen):
Welche Ausgaben das im Detail sind und in welcher Sie davon abziehen können, erfahren Sie in unseren Artikeln zu den Themen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.