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Steuererklärung
♦ Beteiligung an Einkünften / Feststellungserklärung
Wenn an Einkünften mehrere Personen beteiligt sind (z.B. an Einkünften aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft, einer Erbengemeinschaft oder einem vermieteten Grundstück), werden die Besteuerungsgrund der Beteiligten gesondert festgestellt und zugerechnet. Dazu ist von den Beteiligten eine gemeinsame Feststellungserklärung abzugeben. Die Angaben aus der Feststellungserklärung werden in einem selbständigen Verfahren bearbeitet und das Ergebnis der Besteuerung der Beteiligten zugrunde gelegt (§§ 179, 180, 181 182 AO).