Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 01 Meine Steuererklärung > 1.1.8 Elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung
Steuern? Mach ich selbst.
Steuererklärung
Einleitung
Steuererklärungen können auf Papiervordrucken oder elektronisch abgegeben werden.
♦ Elektronische Abgabe
Die Einkommensteuererklärung ist elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden.
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 42 und 43 des Hauptvordrucks) jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter (www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt) möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang abhängig von der Registrierungsmethode bis zu 2 Wochen dauern kann.
Für Fälle, die nicht unter die Verpflichtung fallen, ist ebenfalls eine elektronische Übermittlung möglich.
Bitte übermitteln Sie auch Belege und andere Dokumente zur Steuererklärung elektronisch (Belegnachreichung zur Steuererklärung). Dies ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich.
Digitale Belege können Sie auch direkt mit den entsprechenden Eingabefeldern Ihrer Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER verknüpfen. Ihr Finanzamt kann dann diese Belege bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung eigenständig und zeitsparend abrufen, ohne dass Ihnen zusätzlicher Aufwand entsteht. Das Verknüpfen von Belegen ist auch über Software anderer Anbieter möglich, soweit diese die Funk -
tion technisch unterstützen. Sofern Ihr Finanzamt Belege abgerufen hat, wird Ihnen dies in Mein ELSTER oder über Software anderer Anbieter angezeigt
♦ Abgabe auf Papiervordrucken
Für einfache Steuererklärungen bietet sich dies Abgabe auf Papier an. Es sind oft nur wenige Angaben zu machen, weil viele Daten dem Finanzamt bereits vorliegen und nicht angegeben werden müssen. Die entsprechenden Zeilen sind in den Vordrucken dunkelgrün unterlegt.
Papiervordrucke sind in jedem Finanzamt im Eingangsbereich zur Mitnahme ausgelegt, sind aber auch über das Internet zu erhalten, z. B. unter "bundesfinanzministerium.de / Formulare A-Z.
Zwei Vordrucksätze
Am Besten besorgen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Vordrucke zweifach. Einen Vordrucksatz können Sie dann als "Probeerklärung" nutzen, sozusagen als Ideenschmiede oder Spielwiese. Wenn Sie einen Bleistift verwenden, können Sie nach Belieben radieren, ändern und ergänzen.
Sie gehen Zeile für Zeile den jeweiligen Vordruck durch und lesen im HELFER IN STEUERSACHEN nach, was sie dazu wissen müssen. So übersehen Sie nichts, wo sich etwas deichseln lässt.
Ausfüllen der weißen Felder in den Vordrucken
Füllen Sie nur die weißen Felder der Vordrucke aus. Sofern nicht in einem besonderen Fall, insbesondere auf der Anlage N, Centbeträge verlangt werden, runden Sie Einnahmebeträge ab und Ausgabebeträge auf, also immer abrunden zu Ihren Gunsten.
Wenn der Platz nicht reicht, machen Sie weitere Angaben auf einem besonderen Blatt, das Sie der Steuererklärung beifügen.
Hauptvordruck

Nachdem Sie mit der "Probeerklärung" (siehe oben) durch sind, fertigen Sie auf dem zweiten Vordrucksatz die endgültige Erklärung an, die Sie dann auch unterschreiben müssen.
Zur Abgabe der Steuererklärung in Papierform können auch Kopien verwendet werden, mit Unterschrift. Die Steuererklärung ist auch dann ordnungsgemäß abgegeben, wenn ein einseitig privat ausgedruckter Vordruck verwendet wird, das dem amtlichen Muster entspricht (BFH Urteil vom 22.05.2006 - VI R 15/02).