Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.3.5 Empfang des Steuerbescheides

Steuererklärung

Empfang des Steuerbescheides

Ihr Steuerbescheid soll nicht Ihnen, sondern einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer anderen Person zugesandt werden? Dann nutzen Sie bitte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a der Abgabenordnung). Die Verwaltung Ihrer Vollmachten ist sowohl kostenlos über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich.

Haben Sie einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Lohnsteuerhilfeverein eine Empfangsvollmacht erteilt? Dann müssen Sie nach der Erteilung keine weiteren Angaben in Ihrer Steuererklärung machen. Die Empfangsvollmacht wird der Finanzverwaltung über die Vollmachtsdatenbank mitgeteilt.

Haben Sie einer anderen Person (z. B. einem Familienangehörigen) eine Empfangsvollmacht erteilt? Dann muss diese Person die Empfangsvollmacht in Mein ELSTER oder über Software anderer Anbieter freischalten und der Finanzverwaltung mitteilen.

Sollte Ihnen die Nutzung der Vollmachtsdatenbank nicht möglich sein, können Sie eine Empfangsvollmacht in Papierform erteilen. Tragen Sie dann bitte in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A eine „1“ ein und reichen Sie die Empfangsvollmacht zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein.