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1.2.1 Wirtschafts-Identifikationsnummer

Einkommensteuererklärung

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an wirtschaftlich Tätige vergeben. Die Vergabe umfasst natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen (Gesellschaften / Gemeinschaften).

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus den Buchstaben „DE“ und 9 Ziffern. Für jede wirtschaftliche Tätigkeit, jeden Betrieb sowie jede Betriebsstätte wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer um ein eigenes 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.

Ihnen wurde bereits eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern  zugeteilt? Dann tragen Sie bitte in den entsprechenden Anlagen (Anlage G, Anlage L, Anlage S, Anlage SO, Anlage V, Anlage V-Sonstige, Anlage Zinsschranke, Anlage 34a und / oder Anlage 34b) zu Ihrer Einkommensteuererklärung die für die Tätigkeit, den Betrieb und / oder die Betriebsstätte vergebene Wirtschafts-Identifikationsnummer ein.

Allgemeine Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten Sie auf der Internetseite des BZSt unter www.bzst.de/widnr.