Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.1.4 Bruchbude als Steuersparmodell

Steuertipps

Eine sanierungsbedürftige Immobilie kann als Steuersparmodell herhalten, wenn diese vermietet ist. In Höhe des persönlichen Steuersatzes beteiligt sich der Fiskus an den entstehenden Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, im günstigsten Fall bis zu 50 %.

Allerdings sollten Sie in den ersten drei Jahren nach Erwerb die Höhe der Renovierungskosten nicht aus den Augen verlieren. Die Renovierungskosten dürfen nicht mehr als 15 % der Anschaffungskosten für das Gebäude betragen. Andernfalls sind die Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten mit nur 2 % oder 2.5 % abzuschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG / BMF, 20.10.2017, IV C1 - S 2171).

? 15 %-Grenze: Begriff eingeben und Suchen antippen